Es kommt selten vor, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung in einem Strafprozess dasselbe wollen. So geschehen in einem Fall, der am Dienstagmorgen am Strafgericht Zug verhandelt wurde. Schon im Vorfeld des Gerichtstermins war klar: Der Angeklagte Fabian B.* ist nicht schuldfähig. Ein Gutachter hatte bei ihm bereits im Februar 2024 eine paranoide Schizophrenie und Cannabisabhängigkeit diagnostiziert. Die Tat vom Oktober 2023, die Fabian B. nicht bestreitet, geschah aufgrund einer Psychose, die auf ebendiese psychische Störung zurückzuführen ist.
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