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Stadt Zug

«Die Situation ist heute so, dass das Schulhaus Herti erweitert werden muss» – BPK und GPK stimmen Objektkrediten von rund 100 Millionen Franken zu

Die Vorlagen der Kredite sollen nun vor den GGR und schlussendlich vor das Stimmvolk kommen. Bauvorsteherin Eliane Birchmeier redet dabei von den «wichtigsten Vorlagen dieser Legislatur». 

Die Prüfungskommissionen des GGR der Stadt Zug stimmen den Objektkrediten für die Erweiterung und Sanierung des Schulhauses Herti zu.
Bild: Bild: Stefan Kaiser (27. Mai 2020)

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen und in Kenntnis des Berichts und Antrags des Zuger Stadtrats vom Juli und August empfiehlt die Bau- und Planungskommission (BPK) des Grossen Gemeinderats der Stadt Zug (GGR), die Vorlage «Neubau zur Erweiterung der Schulanlage Herti; Objektkredit» zu verabschieden, wie BPK-Kommissionspräsident Richard Rüegg kürzlich schriftlich mitteilt.

«Ebenfalls stimmt die BPK mit sieben zu drei Stimmen dem Antrag des Stadtrats zu, für den Neubau einen Objektkredit von 66,29 Millionen Franken zu bewilligen», heisst es weiter von Rüegg. Dem weiteren Antrag des Stadtrats über den Objektkredit für den Umbau und die Sanierung des Schulhauses Herti von 22,8 Millionen Franken sowie den Objektkredit für die Installation der Mietprovisorien und den Umbau des Elementbaus von 5,31 Millionen Franken stimme die BPK auch zu.

Die Finanzierung sei zu Lasten der Investitionsrechnung aus dem Eigenkapital durch Entnahme aus der Vorfinanzierung für Schulbauten vorzunehmen. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des GGR stimmte der Vorlage ebenfalls mit sechs zu null Stimmen zu, schreibt GPK-Kommissionspräsident Philip C. Brunner im GPK-Bericht zum Antrag.

Vergleichbar mit Projekten in Bern und Zürich

Bei der Beratung der BPK wurde unter anderem besprochen, was passiert, wenn eine der Vorlagen abgelehnt wird, da die Objektkredite dem Stimmvolk gleichzeitig zum Beschluss vorgelegt werden sollen.

«Bei Zustimmung zum Neubau und Ablehnung der Sanierung des heutigen Schulhauses kann der Neubau realisiert werden. Die Stadt müsste aber eine andere provisorische Notlösung für die schulergänzende Betreuung finden. Im umgekehrten Fall wäre der Umbau für die schulergänzende Betreuung sistiert und es müsste ein neues Projekt erarbeitet werden», sagte Paul Knüsel, Leiter Hochbau, dazu.

Den BPK-Mitgliedern wurden Vergleichszahlen zugestellt und von Knüsel erläutert. «Die Stadt Zug bewegt sich bei den Schulbauten im Vergleich mit Projekten in Bern und Zürich in einer vergleichbaren Bandbreite», heisst es weiter im Bericht der BPK.

Bei den Vergleichszahlen gelte es zu berücksichtigen, dass die Voraussetzungen nie identisch seien. Beispielsweise spiele die Beschaffenheit des Baugrunds, das Bauen an einer Hanglage, Abhängigkeiten von bestehenden Bauten oder das Integrieren einer Sporthalle eine grosse Rolle bei der Kostenstruktur, ist dem BPK-Bericht zu entnehmen.

Projekt ist für Schule und Herti-Quartier wichtig

Für die Sanierung des Hallenbads sei kein Betrag im Objektkredit enthalten. Es werde im Rahmen der Erweiterung nicht angefasst, wird im Bericht festgehalten. Die Sanierung des Hallenbads sei zu einem späteren Zeitpunkt angedacht.

«Es handelt sich bei der Erweiterung der Schulanlage Herti um eine der wichtigsten Vorlagen dieser Legislatur»,

wird Bauvorsteherin Eliane Birchmeier bei der Erläuterung der Vorlage im GPK-Bericht zitiert. Im Jahr 2013 sei die Erweiterung letztmals Thema gewesen. Der Projektkredit sei damals vom Grossen Gemeinderat Zug abgelehnt worden. Die Situation in der Schulanlage sei seitdem platztechnisch schlimmer geworden. «Es stellt sich nicht die Frage, ob man eine Erweiterung der Schulanlage will. Die Situation ist heute so, dass sie erweitert werden muss», wird Birchmeier weiter zitiert.

Die Erweiterung koste eine schöne Stange Geld – mehr als 100 Millionen Franken –, das Projekt sei jedoch für die Schule und für das Quartier Herti wichtig. Verglichen mit anderen Projekten im Kanton Zug seien die Kosten gerechtfertigt und vergleichbar.

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