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Nidwalden

Die Schiessanlagenverteilung soll im Richtplan enthalten sein

Damit wird ein politischer Vorstoss umgesetzt. Der Regierungsrat hat die Vorlage bereits verabschiedet.

Im Mai 2020 hat der Landrat eine Motion von Remo Zberg, Hergiswil, und Peter Scheuber, Ennetmoos, sowie Mitunterzeichnenden betreffend eine Anpassung des kantonalen Richtplans in Bezug auf Schiessanlagen in abgeänderter Form gutgeheissen. Der Vorstoss verlangte im Wesentlichen, an­stelle der ursprünglich angestrebten Gemeinschaftsanlage eine dezentrale Verteilung der Schiessanlagen über den ganzen Kanton als sogenannte Koordinationsaufgabe im behördenverbindlichen Richtplan zu verankern. Dies entspreche dem Status quo der heutigen Situation, schreibt die Staatskanzlei des Kantons Nidwalden in einer Medienmitteilung.

Der Regierungsrat hat nun die Teilrevision des Richtplans im Sinne der Motion zuhanden des Landrates verabschiedet. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass bei den bestehenden Schiessanlagen im Kanton weiterhin Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Lärmgrenzwerte vorhanden und die gewährten Erleichterungen für den Betrieb der Anlagen bis maximal 2027 befristet sind.

Die Anlagen sind gemäss Richtplan optimal auszubauen und einzurichten, wie dies mit der Motion ebenfalls verlangt wird. Dies betreffe vor allem die noch ausstehende lärmtechnische Sanierung, heisst es in der Mitteilung weiter. (sez)

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