(inf) Im vergangenen November schickte der Bundesrat das neue Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) in die Vernehmlassung. Der Obwaldner Regierungsrat begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung des BEKJ, wie er in einer Mitteilung schreibt. «Durch den Aufbau und den Betrieb der E-Justiz-Plattform wird eine sichere und einfache elektronische Kommunikation in der Justiz zwischen Privaten und Behörden sowie unter Behörden gewährleistet.» Geplant ist, dass die Plattform vom Bund und den Kantonen gemeinsam betrieben wird. Dafür wird eine Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen.
Die Obwaldner Regierung ist überzeugt, dass eine gemeinsame elektronische Plattform für die gesamte Justiz langfristig zu Optimierungen bei den Personalressourcen und auf verschiedenen Ebenen zu Effizienzsteigerungen führen wird. Auch die Akteneinsicht beteiligter Parteien werde erleichtert. Der Kanton will sich deshalb finanziell an den Projekt- und Aufbaukosten der E-Justiz-Plattform beteiligen. Die Obwaldner Regierung schlägt vor, dass die Kosten je hälftig vom Bund und den Kantonen übernommen werden. In der Vorlage ist ein Bundesanteil von 25 Prozent vorgesehen. Die Finanzierung des Betriebs und der Weiterentwicklung der Plattform soll schliesslich über Gebühren finanziert werden.
Der Datensicherheit muss Rechnung getragen werden
Klar ist: Die Plattform wird hochsensible Daten beinhalten. Dem Datenschutz und der Informationssicherheit sei deshalb eine hohe Priorität einzuräumen. «Die betroffenen Personen müssen sicher sein können, dass mit ihren Daten korrekt umgegangen wird und nur berechtigte Personen Zugang zu den Dokumenten mit personenbezogenen Informationen erhalten werden», schreibt die Obwaldner Regierung in ihrem Vernehmlassungsbericht. Sie begrüsse den klaren Rechtsrahmen, der die Bearbeitung von Daten auf Schweizer Territorium vorsehe und der die Anwendung ausländischen Rechts ausschliesse. Im BEKJ sollten aber auch die Grundsätze der Verantwortung, Nutzung und Sicherheit der Daten geregelt werden.
Keine Pflicht für Behörden
Mit Blick auf das Aufwand-Nutzen-Verhältnis ist nach Auffassung des Obwaldner Regierungsrats davon abzusehen, dass alle Behörden künftig Eingaben an Gerichte obligatorisch über die E-Justiz-Plattform abwickeln müssen. Ein uneingeschränkter Geltungsbereich des BEKJ ist nach Auffassung des Regierungsrats nur für Gerichte und Strafbehörden angezeigt. In den übrigen Bereichen (beispielsweise Opferhilfe und Schlichtungsbehörde) solle mit entsprechenden Kann-Formulierungen die Möglichkeit geschaffen werden, die Plattform freiwillig zu nutzen, bzw. soweit dies die kantonale Gesetzgebung vorsehe.
Bei der Inkraftsetzung des BEKJ, der jeweiligen Prozessgesetze sowie des Verordnungsrechts wird zu beachten sein, dass den Kantonen genügend Zeit eingeräumt wird, um ihrerseits die kantonale Gesetzgebung anzupassen und die notwendigen technischen und organisatorischen Vorkehrungen für die Umsetzung zu treffen. Bezüglich Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen teilt der Regierungsrat die Ansicht des EJPD, dass die Ausführungsgesetzgebung grundsätzlich Sache der Exekutive, das heisst des Bundesrats, sein soll. Das Vernehmlassungsrecht der Kantone zu Verordnungen des Bundesrats sei etabliert und stelle ein wichtiges Mittel der Kantone dar, um ihre legitimen Interessen zu wahren.