notifications
Zug

Die Massentests im Kanton Zug beginnen später und stehen unter kritischer Beobachtung

Ab dem 25. Februar sollen im Kampf gegen Covid-19 alle Oberstufenschüler und -lehrer zweimal wöchentlich Speichelproben abgeben. Eltern und Lehrerverein schauen genau hin.

Der Kanton Zug wollte eigentlich ab dem 22. Februar bis zu den Frühlingsferien alle Oberstufenschüler im Kanton Zug regelmässig auf Covid-19 testen. Wegen Lieferverzögerungen beim Testmaterial verschiebt sich der Auftakt auf den 25. Februar. Das teilte die Bildungsdirektion gestern auf Anfrage unserer Zeitung im Anschluss an eine Meldung des «Regionaljournal Zentralschweiz» mit.

Nachdem bei der Bekanntmachung der Massentests vor den Sportferien manche Eltern angekündigt hatten, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, hat sich die Situation anscheinend etwas beruhigt. Dazu dürfte beigetragen haben, dass sich Schüler laut Regierungsratsbeschluss weigern können, an den Tests teilzunehmen, ohne vom Unterricht ausgeschlossen zu werden. Im Gegensatz zu Mitmachern unterliegen Verweigerer jedoch weiterhin den verschärften Vorschriften des Bundes. Sie müssen also auch im Fall eines positiven Ergebnisses in der Klasse umgehend in Quarantäne. Lehrpersonen, die keine Speichelprobe abgeben, müssen laut dem Beschluss «bei Präsenzveranstaltungen eine partikelfiltrierende Halbmaske (FFP2) ohne Ventil» tragen.

Befürchtung, dass Impfpflicht daraus abgeleitet wird

Die Eltern der Oberstufenschülerinnen und -schüler werden in den nächsten Wochen jedenfalls genau hinschauen. So wie Josipa Katijana Mingard aus Steinhausen. Sie hat einen 16-jährigen Sohn, der das zehnte Schuljahr absolviert. Ihr Mann und sie sind nicht per se gegen die Massentests:

«Solange diese Massnahme hilft, um die Gesamtsituation in den Griff zu kriegen, akzeptieren wir sie.»

Sie wollten die Situation ein, zwei Wochen lang beobachten. «Sollten danach Unsicherheiten bestehen, werden wir mit konkreten Fragen auf die Schule zugehen», sagt Josipa Mingard.

Die Pflegefachfrau ist verunsichert, weil aus dem Brief der Schule, der sie über die Massentests informierte, nicht hervorgehe, welche Konsequenzen diese haben könnten. Einer ihrer Gedanken diesbezüglich lautet: «Wir befürchten, dass, wenn genügend Daten vorliegen, die belegen, dass Kinder und Jugendliche viele Personen anstecken, es in Richtung Impfpflicht gehen könnte. Das fände ich nicht gut.» Josipa Mingard ist es wichtig zu betonen, dass sie keinen grösseren Plan der Politik hinter den Massentests vermute. Ihrer Wahrnehmung nach herrsche bei diesem Thema vorwiegend ein Schwarz-Weiss-Denken vor:

«Wer sich zu den Tests und den Massnahmen im Allgemeinen positiv äussert, gilt als Mitläufer, wer dagegen ist, als Verschwörungstheoretiker.»

Das zeige sich vor allem auf Social-Media-Kanälen. Deshalb erlebe sie viele Personen in ihrem Umfeld als vorsichtig in deren Äusserungen.

Eine andere Mutter, die anonym bleiben will, fühlt sich «beruhigt» nach den jüngsten Bekanntmachungen der Zuger Regierung. Dass sich diese für Spucktests entschieden habe und die Proben nicht für DNA-Profile nutze, sei positiv. Die Kinder dieser Mutter sind noch im Primarschulalter und werden nicht getestet, dennoch engagiere sie sich stark in dieser Sache. Die Berichte über die Massentests in Luzern und Volketswil hätten viele Eltern verängstigt. «Wir wehrten uns vor allem gegen PCR-Tests mit Abstrichen, bei denen die Kinder verletzt werden können.» Sie ist überzeugt:

«Dass die Eltern aufgestanden sind, hat geholfen. Der Kanton Zug zeigt, dass ein Lerneffekt bei der Politik möglich ist.»

Lehrerverein weist auf das grosse Ziel hin

Nicht nur die Schüler, sondern auch die Lehrer sollen sich testen lassen. Der Lehrerinnen- und Lehrerverband Zug (LVZ) hat nach Bekanntwerden der Pläne der Regierung eine Mitgliederbefragung durchgeführt. Über 700 Personen hätten sich beteiligt, schreibt die LVZ-Präsidentin Barbara Kurth-Weimer. Ergebnis: Auch unter den Lehrern herrschten unterschiedliche Meinungen vor. Bezüglich Massentests müssten «zuerst Erfahrungen gesammelt werden, bevor darüber geurteilt werden kann». Schliesslich schreibt Barbara Kurth:

«Ob das Ganze etwas bringt, weiss noch niemand, aber wir haben alle das gleiche Ziel: die Pandemie durch entsprechende Massnahmen einzudämmen und möglichst rasch zu einem normaleren Schulbetrieb zurückzukehren.»

Der LVZ hatte Anfang Februar in einer ersten Stellungnahme die Frage nach der Gesetzesgrundlage für diese Massnahme des Kantons aufgeworfen. Mittlerweile ist klar: die Spucktests fussen auf einem soliden rechtlichen Unterbau. Die kantonale Gesetzgebung legt nämlich fest, dass der Regierungsrat Vorschriften erlassen kann, die der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienlich sein können. Den Massentests räumt der Regierungsrat diesen Status zu. Es gibt auch eine Rechtsmittelbelehrung. Zuständig ist der Zuger Verwaltungsgericht. Einer Beschwerde würde jedoch die aufschiebende Wirkung entzogen.

Kommentare (0)