Rahel Hug
«Unser bewährtes System wird so neu ausgerichtet. Ein sicherer Schulunterricht vor Ort ist weiterhin unser oberstes Ziel.» Mit diesen Worten wird der Zuger Gesundheitsdirektor und Landammann Martin Pfister in der Medienmitteilung vom Donnerstag zitiert. Covid-19-Reihentests finden nur noch dann statt, wenn in einer Klasse mehrere Ansteckungen nachgewiesen sind. Grundsätzlich heisst das, dass in der Schule nur noch getestet wird, wenn Kinder oder Jugendliche zuvor privat positiv getestet wurden und sich eine Häufung in der Klasse ergibt. «Es können aber auch anlassbezogene Tests durchgeführt werden, wenn mehrere Schülerinnen und Schüler Symptome zeigen oder ein Häufung von Ansteckungen im Umfeld nachgewiesen ist», ergänzt Martin Pfister auf Anfrage. Zudem können in speziellen Situationen Reihentests angeordnet werden - Stichwort Maturaprüfungen.
Das Contact Tracing bleibt gemäss Pfister bestehen und registriert nach wie vor alle positiven Fälle. «So kann festgestellt werden, wenn es etwa in einer Klasse zu Häufungen kommt.» Zudem seien die Lehrpersonen stets darüber informiert, wie viele Schülerinnen und Schüler wegen Covid-19 nicht im Unterricht sind. So können sie gegebenenfalls ein Ausbruchstesting veranlassen.
Schulen können Durchführung von Tests beantragen
Auf die Frage, ob Schulen bei Bedarf auch eigenständig Tests durchführen können, sagt Pfister: «Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Schulen, wann ein anlassbezogenes Testen durchgeführt werden soll.» Die Schulen können bei der Gesundheitsdirektion die Durchführung eines Reihentests beantragen, die Gesundheitsdirektion entscheidet dann jeweils über diese Gesuche. Der Kanton gibt aber gewisse Grundlagen vor, wann diese Tests sinnvoll sind: Bei mehr als zwei Ansteckungen in einer Klasse, wenn verschiedene Schülerinnen und Schüler Symptome zeigen, oder wenn es im engen Umfeld zu vielen Ansteckungen gekommen ist.
Bekanntlich mussten wegen knapper Laborkapazitäten im Januar im Kanton Zug - wie in anderen Kantonen auch - die Reihentests teilweise ausgesetzt werden. Mit dem Verzicht des regelmässigen Testens sollen die Ressourcen des Kantons «zielgerichtet» dort eingesetzt werden, wo es nötig ist. So könne garantiert werden, «dass die Resultate bei den Tests in den Klassen mit nachgewiesenen gehäuften Ansteckungen oder Verdachtsfällen innert 24 Stunden vorliegen und somit rechtzeitig Massnahmen ergriffen werden können».
735 Kinder und Jugendliche im Schulalter in Isolation
Da der Bundesrat die Quarantäneregeln aufgehoben hat und damit keine Klassenquarantänen mehr angeordnet werden müssen, hat der Regierungsrat entschieden, nach den Ferien - diese beginnen am 5. Februar und dauern bis am 20. Februar - die Maskenpflicht nicht weiterzuführen. Hier lässt sich der Kanton aber noch ein Türchen für Änderungen offen: In der zweiten Ferienwoche soll nochmals eine Beurteilung vorgenommen und «bei einer unerwarteten Verschlechterung» der Situation die Maskenpflicht weitergeführt werden. In diese Beurteilung fliessen laut dem Gesundheitsdirektor verschiedene Faktoren ein, etwa die Entwicklung der Fallzahlen und der Hospitalisierungen, besonders auch unter Kindern und Jugendlichen. «Aktuell bestehen keine Anzeichen, dass sich die Entwicklung so verändern sollte, dass die Maskenpflicht weitergeführt werden müsste», führt Pfister aus. «Die Situation kann sich aber sehr schnell entwickeln.» Stand Donnerstag seien 735 Personen mit Jahrgängen zwischen 2005 und 2016 in Isolation. «Über die Zahlen der Lehrpersonen verfügen wir nicht», so Pfister.
Die Schutzmassnahmen in den Schulzimmern bleiben wichtig, betont der Kanton, zum Beispiel regelmässiges Stosslüften. «Wichtig bleibt zudem, dass sich Schülerinnen und Schüler mit Symptomen umgehend testen lassen und sich in Selbstisolation begeben, bis ein negatives Testresultat vorliegt», wird Kantonsarzt Rudolf Hauri in der Mitteilung zitiert.
Zertifikatspflicht für Besuchende ist nicht mehr zwingend
Eine Änderung ermöglicht der Regierungsrat auch für Spitäler und Pflegeheime. Im Dezember hat er in Anbetracht der unsicheren Lage durch die Omikron-Variante zusätzliche Massnahmen angeordnet, unter anderem eine Zertifikatspflicht (3G) für alle Besucherinnen und Besucher. «Die neuen Erkenntnisse über die geringere Krankheitslast der Omikron-Variante erlauben es nun, von dieser generellen Vorgabe abzurücken», schreibt die Regierung. Gesundheitseinrichtungen erhalten wieder die Möglichkeit, eigenständige Regeln aufzustellen. Weiterhin gilt die Maskenpflicht für Besuchende in allen Innenbereichen der Spitäler und Heime, also auch in den Zimmern.
Wie die Nachfrage bei der Andreas-Klinik in Cham und beim Zuger Kantonsspital in Baar ergibt, werden sich die beiden Institutionen bezüglich der Regelungen für Besucherinnen und Besucher in den beiden Akutspitälern abstimmen und am Freitag entsprechend informieren.
Trotz sehr hoher Fallzahlen (im Kanton Zug sind es Stand Donnerstag 532 Neuinfektionen) droht zum jetzigen Zeitpunkt keine Überlastung des Gesundheitswesens. Martin Pfister sagt dazu: «Aktuell sehen wir eine sehr stabile Lage im Spital, die Zahlen bleiben sehr konstant.» Covid-19 sei nach wie vor eine Belastung für das Gesundheitswesen, diese könne aber gestemmt werden. «Wir behalten die Lage aber sehr eng im Blick, damit eine Verschlechterung sehr rasch erkannt werden könnte.»