Der Regierungsrat hat beschlossen, die Maskentragpflicht während des Unterrichts und das Verbot von Kontaktsportarten an den Schulen ab Mittwoch den 9. Februar aufzuheben. Angesichts der zunehmend endemischen Lage mit einem steigenden Anteil der immunisierten Bevölkerung und den insgesamt milderen Verläufen aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante habe man eine schrittweise Lockerung der Massnahmen beschlossen, schreibt die Staatskanzlei Nidwalden in einer Mitteilung.
Das Vorgehen sei mit dem Kantonsarzt und dem Amt für Volksschulen und Sport vorgängig abgesprochen worden. Der Nidwaldner Bildungsdirektor Res Schmid sagt in der Mitteilung:
«Aufgrund der verbesserten epidemiologischen Situation, trotz hohen Fallzahlen, erachten wir diesen Schritt als vertretbar.»
Er fügt an: «Die Maskenpflicht schränkt den Unterricht, der vom Austausch lebt, stark ein.» Der Entscheid des Regierungsrates betrifft ausschliesslich die Sekundarstufe I. Über die Massnahmen an Berufsfachschulen und am Obergymnasium entscheidet nämlich der Bund. Nach wie vor sei es wichtig, dass an den Schulen wenn immer möglich die Hygiene-und Abstandsregeln eingehalten werden, schreibt die Staatskanzlei. «Sehr wichtig ist auch weiterhin, dass Eltern ihre Kinder testen lassen und nicht in die Schule schicken, sobald sie Symptome einer Infektion aufweisen», so Bildungsdirektor Schmid.
Repetitives Testen bleibt weiterhin möglich
Die Möglichkeit von Speichel-PCR-Pooltests im schulischen Rahmen werde von den Lernenden und Eltern nach wie vor geschätzt. Deshalb wird bis auf weiteres am repetitiven Testen als eines der «Warnsysteme» für grössere Ausbrüche festgehalten, heisst es in der Mitteilung. Die Schulen bleiben verpflichtet, ein entsprechendes Angebot zu führen. Die Tests finden wöchentlich statt und sind freiwillig und kostenlos. (pl)