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Ebikon

Die katholische Kirchgemeinde will ein historisches Bauernhaus abbrechen – es soll einem Gewerbepark weichen

Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1757. Geplant ist ein neuer Gewerbebau für Handwerker aus Ebikon und Luzern.

Bereits seit über 250 Jahren steht der ehemalige Bauernhof Halten in Ebikon. Wie einem aktuellen Baugesuch zu entnehmen ist, soll das Ensemble an der Riedholzstrasse nun einem Neubau weichen. Bauherrin ist ein Konsortium von Gewerbebetrieben, die das Grundstück von der Katholischen Kirchgemeinde Ebikon für 100 Jahre im Baurecht übernehmen wollen. Geplant ist ein neuer Gewerbepark. Ab 2025 wollen sich hier sechs Gewerbebetriebe mit über 50 Arbeits- und Ausbildungsplätzen einquartieren.

Das Bauernhaus Halten an der Riedholzstrasse 7.
Bild: Bild: Manuela Jans-Koch (Ebikon, 29. September 2022)

Mit von der Partie sind die in Ebikon ansässigen Firmen Holzbau Sticher GmbH, USE Metalltechnik AG, Ziswyler AG Apparate und Maschinen, Circelli AG und KIT Bauinspekt AG. Aus der Stadt Luzern stösst die LL Ladenbau & Lagertechnik AG dazu. Die Kirchgemeinde hat das Projekt im Juni 2021 an einer ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung unterstützt. Die Firmen sind erfreut über die Haltung der Kirchgemeinde. «Der Kirchenrat hat sich dafür eingesetzt, dass fünf bestehende Gewerbebetriebe in Ebikon, aber auch neue Gewerbebetriebe aktiv werden können, und zeigt sich damit wirtschaftsfreundlich», sagt Edi Platter, Berater der Unternehmen, auf Anfrage.

Einem Rückbau steht allerdings die Tatsache im Weg, dass das Bauernhaus an der Riedholzstrasse 7 im kantonalen Bauinventar als «erhaltenswert» eingestuft wird. Das gilt auch für das Wasch- und Brennhaus aus dem 19. Jahrhundert an der Riedholzstrasse 5, das ebenfalls zur Liegenschaft gehört. Der Fahrzeugunterstand direkt neben dem Brennhaus und die östlich gelegene Scheune hingegen finden sich nicht im Bauinventar.

Das Wasch- und Brennhaus des Bauernhofs Halten.
Bild: Bild: Manuela Jans-Koch (Ebikon, 29. September 2022)

Bauernhaus «faktisch unbewohnbar»

Die Kirchgemeinde Ebikon beantragt, das Bauernhaus und Waschhaus aus dem Bauinventar zu entlassen. Ein Bericht, der im Auftrag der Grundstücksbesitzerin verfasst wurde, nennt das Bauernhaus «faktisch unbewohnbar». Es werde lediglich noch als Lagerraum benutzt, alles andere wäre ein «nicht vertretbares Risiko». Zudem sei bei den Innenoberflächen «kaum mehr Originalsubstanz auszumachen», heisst es im Bericht.

Um die neuen Sicherheitsauflagen zu erfüllen, wären «substanzielle Eingriffe wie zum Beispiel das Vergrössern der Raumhöhen notwendig», die jedoch für die Kirchgemeinde in keinem finanziellen Verhältnis stehen. Zudem argumentiert der Bericht, dass sich das Ensemble früher in der Landwirtschaftszone befand, nun aber seit Jahren in der Gewerbezone 1 steht; eine Nutzung als Wohnhaus käme also nicht in Frage, mit dem Neubau würde die Parzelle ihrer Bestimmung zugeführt. «Der Hof hat vor langer Zeit seine Funktion verloren», sagt Gregor Erni, Geschäftsstellenleiter der Kirchgemeinde Ebikon. Die Räume würden teilweise noch als Lagerräume genutzt.

So soll die Südostfassade des Gewerbeparks aussehen.
Bild: Visualisierung: PD

Das Luzerner Bauinventar datiert das Bauernhaus auf das Jahr 1757. Es sei ein für «Zeit und Region charakteristisches Bauernhaus, das trotz verschiedener Überformungen wesentliche Teile seines Erscheinungsbildes erhalten» habe. Das Bauinventar nennt das Wasch- und Brennhaus «gut erhalten». Es sei Vertreter einer selten werdenden Baugattung.

Der Bauernhof Halten.
Bild: Bild: Manuela Jans-Koch (Ebikon, 29. September 2022)

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