(haz) Die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank wird wie vorgesehen am 8. Mai 2021 durchgeführt. Sie findet aufgrund der Coronapandemie laut Mitteilung der Bank jedoch ohne persönliche Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre am Hauptsitz der Zuger Kantonalbank statt. Gestützt auf die Covid-19-Verordnung 3 des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ordnet die Zuger Kantonalbank für ihre diesjährige Generalversammlung an, dass die Aktionärsrechte erneut nur durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden können.
Die Stimmrechtsanweisung kann digital oder schriftlich gemäss Vollmachtsformular erfolgen. Die Traktanden und die Informationen zur Vollmachtserteilung für die diesjährige Generalversammlung wurden am 24. März an die im Aktienregister der Zuger Kantonalbank eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre per A-Post versandt. Weitere Informationen sind unter www.zugerkb.ch/gv2021 zu finden.
Publiziert wurde am 24. März ebenfalls der Geschäftsbericht der Zuger Kantonalbank. Er ist online und zum Download bereit. Die gedruckte Version des Berichts ist am Hauptsitz der Bank an der Bahnhofstrasse 1 in Zug erhältlich.