Harry Ziegler
Mit einer Initiative der bürgerlichen Jungparteien sollen längere Ladenöffnungszeiten im Kanton Zug erzwungen werden. Unter Ladeninhabern ist sie umstritten. Denn für die Läden bringt diese Ausweitung der Öffnungszeiten ausser Kosten wenig. Den meisten Umsatz machen sie nicht in der einen Stunde, die sie gemäss Initiative länger offen haben könnten. Der Umsatz wird vorher gemacht. Und abgesehen davon: Zugs Ladenbesitzer können unter dem bestehenden Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz ihre Öffnungszeiten individuell festlegen. Aber nur bis 19 Uhr wochentags und 17 Uhr samstags.
Initiative wie kantonales Gesetz sind unnötig. Es gibt ein bestehendes auf Bundesebene, das auch die Ladenschlusszeiten regelt: das Arbeitsgesetz. Es besagt, dass Läden von Montag bis Samstag zwischen 6 und 23 Uhr geöffnet haben dürfen. Die Nachbarkantone Aargau und Schwyz beispielsweise kennen keine eigene Regelung, könnten also bis 23 Uhr die Läden geöffnet haben. Wird dies genutzt? Die Läden schliessen dort in der Regel zwischen 18 und 19 Uhr. Und wer nach 19 Uhr glaubt, noch Chips, Bier oder Fertigpizzen einkaufen zu müssen, kann dies auch an einem Tankstellenshop tun.
Die Initiative bläht ein an sich bereits unnötiges Gesetz weiter auf. Die Regelung im Bundesgesetz genügt vollauf. Den Ladenbesitzern ist zuzutrauen, dass sie ihre Öffnungszeiten auch ohne kantonale Vorschrift vernünftig festlegen. Es geht schliesslich um ihr Geld und das Wohl ihrer Angestellten. Denn: Fehlt beides, können sie eh dichtmachen.