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Zug

Die Gewerbeparkkarte gilt neu in allen Zuger Gemeinden

Gewerbetreibende, Ärzte sowie Mitarbeitende der Spitex oder des Mahlzeitendienstes können ab Januar 2021 mit derselben Gewerbeparkkarte im ganzen Kanton parkieren.
Einfach und effektiv: Die neue Zuger Gewerbeparkkarte ist ab dem neuen Jahr gültig und kann in jeder Gemeinde bezogen werden. (Bild: Matthias Jurt
(3. Dezember 2020))
(Bild: Matthias Jurt
(3. Dezember 2020))

Cornelia Bisch

Cornelia Bisch

Sie müssen oft innert kurzer Zeit an verschiedenen Adressen in unterschiedlichen Gemeinden Dienst am Kunden und Patienten tun. Nicht überall stehen Handwerkern, Ärzten und Angehörigen der Spitex oder des Mahlzeitendienstes jedoch genügend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Deshalb können die Berufsleute bei der betreffenden Zuger Gemeinde eine Parkkarte für einen Tag, 30 Tage oder ein Jahr erwerben und gegen Gebühr auch ausserhalb von Parkplätzen auf einem Trottoir oder in einem Parkverbot ihren Wagen abstellen. Daniel Schriber, Leiter Sicherheit und Umwelt in Hünenberg, erklärt:

«Wenn aber ein Handwerker zuerst in Baar etwas montieren muss, dann in Hünenberg und schliesslich in Zug, muss er in allen drei Gemeinden eine Parkkarte kaufen»

Je nach Fall sei dies eine recht mühsame Angelegenheit. Deshalb hat die Gemeinde Hünenberg vor rund zehn Jahren bereits die Gewerbeparkkarte Ennetsee lanciert. Die kantonale Polizeiämtertagung hat nun den gesamten Kanton ins Boot geholt. Ab 1. Januar 2021 können also Gewerbetreibende aller Art zu fixen Gebühren von 6 Franken pro Tag, 60 Franken für 30 beliebige Tage und 600 Franken pro Jahr in jeder Zuger Gemeinde Parkkarten beziehen, die fürs gesamte Kantonsgebiet gültig sind. Die bisherigen Parkkarten können bis zu deren Ablauf weiter benützt werden. «Die Gemeinde, die den Aufwand des Ausstellens betreibt, bekommt auch die Gebühr», erklärt Schriber das schlichte, aber effektive Konzept.

Das Vorhaben stösst auf Zustimmung

Er hatte die Idee im Januar an der Gewerbe-Präsidentenkonferenz präsentiert und war auf breite Zustimmung gestossen. Anschliessend unterbreitete eine Arbeitsgruppe der Polizeiämtertagung das Vorhaben sämtlichen Gemeindevertretern an der Sicherheitstagung im Juni, wo es ebenfalls wohlwollend aufgenommen wurde. Während jene Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Baar, Menzingen, Zug und Hünenberg mit der Realisierung betraut war, fasste jede Gemeinde einen entsprechenden Beschluss. Schriber sagt erfreut:

«Ich werte das als positives Zeichen des Zusammenhalts unter den Zuger Gemeinden.»

Die Regeln müssen trotzdem eingehalten werden

Trotz neuer Parkkarte bleiben die schon zuvor gültigen Regeln für die Nützer bestehen. Auf Trottoirs oder im Parkverbot dürfen sie ihre Fahrzeuge nur dann abstellen, wenn ein Mindestabstand von 3,5 Metern für die Durchfahrt anderer Fahrzeuge beziehungsweise von 1,5 Metern für den Fussgängerverkehr frei bleibt.

Ausserdem muss das Abstellen von Autos und Lieferwagen für die Ausführung der Arbeiten notwendig sein. «Zum Beispiel, wenn ein Wagen als mobile Werkstatt dient», stellt Daniel Schriber klar. Auf Kurzzeitparkplätzen bis 30 Minuten, Radstreifen, privaten Parkplätzen, vor Feuerwehrlokalen oder vor dem eigenen Betrieb sei die Gewerbeparkkarte nicht gültig. Schriber betont:

«Die Parkkarte ist kein Freibrief, um sein Fahrzeug nach Belieben irgendwo abstellen zu können.»

Das Fahrzeug muss als Geschäftsauto beschriftet sein. Zusätzlich müssen Telefonnummer und Adresse des Gewerbetreibenden auf der Parkkarte ersichtlich sein. «Das hat rein praktische Gründe. Sollte ein parkierter Wagen jemandem im Weg stehen, kann er anrufen», erläutert Schriber.

Ärzte bestellen ihre Karte in Hünenberg

Einzige Ausnahme bilden Ärzte, deren Standesregeln Werbung verbieten. Die Adresse des Gewerbebetriebs oder Arztes wird jedoch auch auf der Karte vermerkt, die gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe deponiert werden muss. «Braucht ein Arzt eine Gewerbeparkkarte, kann er sie momentan nur in Hünenberg beziehen», schränkt Schriber ein. Die dortige Verwaltung wird zusätzlich die Bestätigung der Ärztegesellschaft des Kantons Zug einholen, dass der Arzt auch wirklich im Aussendienst unterwegs ist. «Es ist vom administrativen Aufwand her einfacher, wenn nur eine Gemeinde diese Aufgabe übernimmt.»

In den nächsten Wochen werden die vorgefertigten Gewerbeparkkarten an die Gemeinden verteilt. Momentan sind sie in Papierform und im Format A5 gehalten. Ein Hologramm sorgt dafür, dass sie unverwechselbar bleiben. «Später könnte eine digitale Variante folgen.»

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