notifications
Zug

Die getrennt von ihm lebende Partnerin mit dem Tod bedroht

Mehrfache Tätlichkeiten, mehrfache Beschimpfung, mehrfache Drohung: Ein 41-jähriger afghanischer Staatsbürger hat diese Taten zwischen August 2019 und November 2020 verübt.

Zwar haben die Tätlichkeiten, die der Mann an seiner Lebenspartnerin verübte, keine körperlichen Schäden verursacht, alleine die über ein Jahr dauernden Übergriffe in verschiedensten Formen dürften für die Frau und ihre zwei minderjährigen Kinder wohl schwer auszuhalten gewesen sein. Zumal der Täter auch der Vater der beiden Kinder ist. So wirft die Zuger Staatsanwaltschaft dem Mann vor, seine Frau – die beiden haben laut Strafbefehl im Iran geheiratet, die Ehe ist in der Schweiz nicht anerkannt – an einer Bushaltestelle beschimpft, bespuckt und an den Haaren gezogen zu haben. Für die an der Bushaltestelle wartenden Menschen deutlich vernehm- und sichtbar. Dieser Streit, der in der Wohnung des Opfers begonnen hatte, gipfelte in einem Faustschlag auf den Kopf der Frau. Dabei hatte der damals stark alkoholisierte Mann ursprünglich die gemeinsamen Kinder sehen wollen.

Mit einem Küchenmesser bedroht

Die Trennung des Paars erfolgte kurz vor diesem Zwischenfall. Voraus gingen jedoch etliche weitere. Unter anderem Tätlichkeiten wie Tritte, Schläge oder das Reissen an den Haaren. Ebenso drohte der Mann jeweils, teils massiv. Unter anderem zweimal damit, er werde sie «totmachen», was er einmal mit einem rund 15 Zentimeter langen Küchenmesser unterstrich.

Die Zuger Staatsanwaltschaft sprach den Mann schuldig der mehrfachen Tätlichkeiten, der mehrfachen Beschimpfung sowie der mehrfachen Drohung. Der 41-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 30 Franken (bei einer Probezeit von 3 Jahren) sowie zu einer sofort zahlbaren Verbindungsbusse von 600 und einer ebenfalls sofort fälligen Übertretungsbusse von 300 Franken verurteilt. Ebenfalls zu bezahlen hat der Mann die Gerichtskosten von 400 Franken.

Kommentare (0)