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Luzern

«Die Dringlichkeit ist hoch»: Luzerner Regierung verlangt vom Bund schärfere Klimaschutzziele

Der Bund präsentiert bis zum Inkrafttreten des CO2-Gesetzes eine Übergangslösung. Die geht dem Luzerner Regierungsrat in zentralen Punkten zu wenig weit. So will Umweltdirektor Fabian Peter die Autoimporteure stärker in die Pflicht nehmen.
Die Neuwagen stossen in der Schweiz noch zu viel CO2 aus. Die revidierte Verordnung soll Gegensteuer geben. (Bild: Gaetan Bally/Keystone)
Fabian Peter, Luzerner Umweltdirektor.
(Dominik Wunderli)

Alexander von Däniken

Alexander von Däniken

Der Bundesrat verfolgt wie der Luzerner Regierungsrat das gleiche Ziel: die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto Null senken. Die konkreten Massnahmen sollen das totalrevidierte CO2-Gesetz vorgeben. Doch dieses ist noch gar nicht in Kraft (siehe Box). Bis dahin braucht es eine Übergangslösung für das nächste Jahr. Denn die bisher beschlossenen Massnahmen laufen Ende dieses Jahres aus.

Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat die Zwischenlösung in Form einer teilrevidierten CO2-Verordnung präsentiert. Die Schweiz soll damit ihren Klimazielen ohne Unterbruch nachkommen und ihre Treibhausgasemissionen im Jahr 2021 um weitere 1,5 Prozent gegenüber 1990 senken. Gestern Dienstag ging die Vernehmlassung zu Ende – mit einer überraschenden Stellungnahme aus Luzern.

Im Fokus: Neuwagen und CO2-Abgabe auf Brennstoff

Im Namen des rein bürgerlichen Regierungsrats schreibt Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdirektor Fabian Peter (FDP): «Die Dringlichkeit für wirksame Klimaschutzmassnahmen ist hoch». Peter schlägt vor allem Präzisierungen vor, um die Wirkung der Verordnung zu erhöhen.

«Insbesondere bei der Neuwagenregelung und bei der CO2-Abgabe ist eine wirkungsvolle Übergangsregelung notwendig, um die Klimaschutzziele erreichen zu können.»

Konkret verlangt Peter, dass nächstes Jahr 100 Prozent der neu importierten Autos den Grenzwert von 95 Gramm CO2-Ausstoss pro Kilometer erreichen sollen. Ist der Wert darüber, droht den Importeuren eine Busse. Der Bund hatte zuerst ebenfalls 100 Prozent vorgegeben, ruderte dann aber nach Protest der Importeure auf 90 Prozent zurück . Mit der Senkung der Neuwagen-Flottenziele wird laut Fabian Peter die Attraktivität der Elektromobilität und anderer Antriebsformen erhöht. Zudem entspreche sie dem Willen der Umweltkommission des Ständerats um den Luzerner Damian Müller. Peter folgert: «In der vorliegenden Gesetzesrevision erkennen wir nach wie vor zu viele Ausnahmen und Abschwächungen.»

Das gelte auch für die Berechnung der durchschnittlichen CO2-Emissionen einer Neuwagenflotte. Dabei geht es darum, dass Importeure gemäss Bund abgasreiche Autos mit Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden kompensieren können. So wird in diesem Jahr ein Elektroauto doppelt gezählt. Damit soll laut Peter nächstes Jahr Schluss sein.

Abgabe soll früher steigen

Nicht nur bei den Autos setzt Fabian Peter den Rotstift an, sondern auch bei den Brennstoffen. Seit 2008 wird in der Schweiz eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas erhoben. Die Abgabe stieg seither stetig auf nun 96 Franken pro Tonne CO2. Fabian Peter will die Abgabe ab nächstem Jahr auf 120 Franken erhöhen, falls die Emissionen von 2019 mehr als 68,5 Prozent der Emissionen des Jahres 1990 betragen. Auch mit diesem Antrag geht Peter weiter als der Bund. Dieser sieht die Erhöhung auf 120 Franken erst ab 2022 vor.

Regierungsrat Fabian Peter begrüsst hingegen ausdrücklich die Bestrebungen des Bundes, die Daten beim Vollzug der Massnahmen zu digitalisieren. So könne die Einhaltung der Vorgaben zweckmässig überwacht werden.

Zuger Regierung kritisiert Regelungsdichte

Mit den Anträgen für eine schärfere Übergangsverordnung steht der Luzerner Regierungsrat in der Zentralschweiz alleine da. Die übrigen Regierungen in der Region stellen sich vorbehaltlos hinter die Übergangslösung. Einzig der Zuger Baudirektor Florian Weber (FDP) äussert Kritik – allerdings nicht am Inhalt. So umfasse die aktuelle Verordnung bereits 106 Seiten. Dazu kommen nun laut Weber 36 Seiten an Ergänzungen und Präzisierungen. «Die Regelungsdichte und die Komplexität der Verordnung erreicht ein Ausmass, welches der eigentlichen Zielsetzung nicht zwingend förderlich ist.»

Aus Schwyz heisst es: «Wir begrüssen die Verlängerung der zentralen, jedoch zeitlich bis Ende 2020 befristeten Instrumente des Klimaschutzes bis Ende 2021.» Die Nidwaldner Regierung findet es gut, dass der Emissionshandel mit der EU weitergeführt wird – ein weiteres Element der neuen Verordnung. Für die Obwaldner Regierung sind die vorgeschlagenen Änderungen plausibel und Uri hat keine Vorbehalte.

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