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Nidwalden

Die Beschlüsse des Nidwaldner Landrats in Kürze

Das hat der Landrat Nidwalden am Mittwoch entschieden:
Pascal Ruch wurde zum neuen Kantonsgerichtspräsidenten gewählt. (Bild: Corinne Glanzmann, Stans, 28. August 2019)

(sda)

  • Der Landrat hat den sofortigen und vorzeitigen Rücktritt von Christoph Baumgartner mit 50 von 56 Stimmen genehmigt. Der 43-jährige CVP-Politiker und Banker vertrat seit einem Jahr die Gemeinde Oberdorf im Kantonsparlament. Er begründete seinen Rücktritt mit der beruflichen Belastung. Die SVP kritisierte die kurze Amtsdauer und die Prioritätensetzungen Baumgartners, stimmte dem Rücktritt aber dennoch zu.
  • Pascal Ruch wurde auf Antrag des Landratsbüros zum neuen Kantonsgerichtspräsidenten gewählt. Er ersetzt Livia Zimmermann, die im April zur Präsidentin des Ober- und Verwaltungsgerichts gewählt worden ist. Ruch ist seit 2012 Gerichtsschreiber am Kantonsgericht Nidwalden. Er setzte sich im Landrat mit 53 von 56 Stimmen gegen Marius Tongendorff, Gerichtsschreiber am Ober- und Verwaltungsgericht, durch.
  • Der Landrat hat auf Antrag der Regierung mit 53 zu 0 Stimmen 12,75 Millionen Franken für die Abgeltung des öffentlichen Regionalverkehrs gesprochen. Dieser Betrag für 2020 und 2021 ist 1,65 Millionen Franken tiefer als derjenige für die Jahre 2018 und 2019. Grund für die Kürzung ist, dass die Rahmenkredite zuletzt jeweils unterschritten worden sind. Sämtliche Verkehrslinien werden beibehalten, es gibt sogar einen gewissen kleinen Angebotsausbau.
  • Der Landrat hat das revidierte Gesundheitsgesetz mit 54 zu 0 Stimmen nach erster Lesung genehmigt. Die Neuerungen sollen es dem Kanton ermöglichen, besser auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren und Massnahmen gegen Kostensteigerungen ergreifen zu können.
  • Der Landrat hat nach erster Lesung mit 53 zu 0 Stimmen das Stipendienwesen auf die Vorgaben des entsprechenden Konkordates ausgerichtet. Wer Anspruch hat auf einen Ausbildungszuschuss wird neu nach dem in den anderen Kantonen verbreiteten Fehlbetragsdeckungssystem berechnet.
  • Der Landrat hat eine Teilrevision der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen einstimmig genehmigt.
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