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Luzern

Die Asylkosten solidarisch verteilen

Nach zehn Jahren geht die Zuständigkeit für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich vom Kanton an die Gemeinden über. Für einige bedeutet diese hohe Mehrkosten. Ein Ausgleich ist zwingend nötig.
Redaktor Reto Bieri.

Reto Bieri

Für die Unterstützung und Integration von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen ist in Luzern während den ersten zehn Jahren der Kanton verantwortlich. Danach wechselt die Zuständigkeit zur jeweiligen Wohngemeinde. Nun befürchten die Luzerner Kommunen, ihnen könnte eine deutliche Zunahme der Kosten bevorstehen, insbesondere ab 2025, zehn Jahre nach der grossen Flüchtlingswelle.

Die Sorge ist berechtigt, denn laut Kanton sind rund 40 Prozent der vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge auch nach einer Dekade von der Sozialhilfe abhängig. Nun mit dem Finger auf diese Menschen zu zeigen, greift zu kurz. Die heutige Arbeitswelt verlangt immer spezialisiertere Ausbildungen. Das macht die Jobsuche beim besten Integrationswillen schwierig.

Vielmehr muss der Kanton Luzern seine Bemühungen verstärken. Dass Luft nach oben besteht, ist in einem Bericht zu den Asylkosten von Anfang Februar nachzulesen. Von zehn befragten Gemeinden geben deren sieben an, dass die Menschen aus dem Asylbereich auch nach zehn Jahren erstaunlich schlecht integriert sind.

Betroffen von den steigenden Asylkosten sind nicht alle Gemeinden gleichermassen, denn die Personen sind ungleich verteilt. Die im besagten Bericht empfohlene Überprüfung des kantonalen Finanzausgleichs ist deshalb richtig. Ein Kostenausgleich zu Gunsten jener Gemeinden, die künftig die Hauptlast der Integrationsbemühungen tragen, ist ein wichtiger Akt der Solidarität.

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