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Zug

Der Vater eines hörbehinderten Knaben aus Walchwil wartet auf ein Zeichen des Gerichts

Die Coronapandemie beeinträchtigt auch die Auseinandersetzung um die Übernahme der Schul- und Förderkosten für einen 11-jährigen Schüler. Die Gemeinde handelt derweil kulant.
Der mittlerweile 11-jährige Alexander Casanova (rechts sein Vater Peter) trägt seit seinem dritten Lebensjahr ein Implantat, das ihm hilft, akustische Reize wahrzunehmen.  (Bild: Maria Schmid (Zug, 15. Januar 2020))

Raphael Biermayr

Seit bald zwei Jahren herrscht ein Rechtsstreit zwischen den Eltern von Alexander Casanova (11) und der Schule Walchwil beziehungsweise der kantonalen Bildungsdirektion (siehe Box). Die Fronten sind längst verhärtet. Ende Februar nahmen die Parteien den bislang letzten Schriftenwechsel bezüglich der hängigen Verwaltungsgerichtsbeschwerde vor.

Die bereits davor vom Gericht in Aussicht gestellte Referentenaudienz, also die Vorverhandlung vor einem Richter zwecks Vereinfachung des Verfahrens, ist Corona-bedingt auf einen noch nicht definierten Termin aufgeschoben. Die Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht waren nämlich – mit Ausnahme von dringenden Fällen – bis zum 11.Mai ausgesetzt.

Alexanders Vater Peter Casanova muss einmal mehr Geduld aufbringen. Und das nicht nur in diesem Bereich: Nach dem ersten Artikel in unserer Zeitung im vergangenen Februar versuchte er, eine breitere Öffentlichkeit auf seinen Fall aufmerksam zu machen. Der «Beobachter» habe die Geschichte aufgenommen, die Veröffentlichung wegen der Coronaberichterstattung aber bis dato hinausgeschoben. Auch die «Rundschau» des SRF habe sich interessiert gezeigt, sich aber aus demselben Grund erst vor wenigen Tagen intensiver mit dem Fall auseinanderzusetzen begonnen, sagt er.

Die Direktion erkennt keine Gesetzeslücke

Peter Casanova versucht, auf gerichtlichem Weg auch zu erwirken, dass die Unterstützung durch den audiopädagogischen Dienst (APD) für hörgeschädigte Schüler im Kanton Zug grundsätzlich von der öffentlichen Hand getragen wird. Also auch für Kinder an Privatschulen. So wie das bei der Logopädie der Fall ist und in anderen Kantonen praktiziert wird. Aus seiner Sicht handelt es sich hierbei um eine Gesetzeslücke.

Die Bildungsdirektion hält in ihrer bislang letzten Stellungnahme an das Verwaltungsgericht fest: Bei der Logopädie handle es sich um einen Schuldienst gemäss definierter Liste, der APD sei stattdessen als sonderschulische Massnahme zu sehen. Für dessen Anordnung und Finanzierung seien genau vorgeschriebene Verfahren einzuhalten. «Von einer vom Gericht zu füllenden unsachgemässes Gesetzeslücke kann also keine Rede sein», steht in den Gerichtsunterlagen. Sowohl die Bildungsdirektion als auch die Verantwortlichen von Gemeinde und Schule Walchwil äussern sich während des laufenden Verfahrens nicht gegenüber unserer Zeitung.

Peter Casanova sagt enttäuscht:

«Es geht der Bildungsdirektion um das Prinzip, dass der Bürger nicht selbst denken, sondern einfach die Vorschriften abnicken soll. Selbst dann, wenn eine Konstellation wie bei meinem Sohn in den Reglementen nicht vorgesehen ist.»

Er befürchtet, dass der Rechtsstreit bis mindestens zum nächsten Schuljahr andauern wird. «Allzu viel Energie ist nicht mehr übrig», räumt er ein.

Gute Nachrichten hat Casanova indes von der Gemeinde Walchwil erhalten: Sie verlängerte die aussergerichtlich vereinbarte Kostengutsprache für den Hauptteil von Alexanders Unterstützung durch den audiopädagogischen Dienst bis zu den Sommerferien. Den Rest trägt die private Stiftung für Hörgeschädigte aus Luzern, bei der Peter Casanova im Stiftungsrat sitzt.

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