(avd) Wann sind Geldspiele erlaubt? Was geschieht mit Abgaben? Diese Fragen sind im neuen Bundesgesetz über Geldspiele geregelt. Für die Umsetzung auf den 1. Juli 2020 sind die Kantone zuständig. Sie haben dabei etwas Gestaltungsspielraum. So auch Luzern.
Anträge der Linken fanden keine Mehrheit
Der Entwurf des Regierungsrats kam im Kantonsrat mehrheitlich gut an. Die linke Ratsseite forderte aber eine unabhängige Stelle für die Vergabe von Lotteriegeldern und eine stärkere Verankerung der Gemeinnützigkeit. Die Anträge fanden jedoch keine Mehrheit, respektive gingen zurück zur Kommission Wirtschaft und Abgaben. Diese beantragte, Kleinlotterien an Unterhaltungsanlässen von der Abgabepflicht zu befreien. Der Antrag wurde diskussionslos angenommen, das Einführungsgesetz mit 70 zu 14 Stimmen.