Zug

Kanton lobt die Sportvereine für die Umsetzung der Schutzkonzepte

Seit dem 11. Mai sind Sporttrainings unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder möglich. Für die Umsetzung der nötigen Schutzkonzepte sind die Vereine respektive die Anlagenbetreiber zuständig. Die Erfahrungen der ersten Woche seien sehr positiv:
Mitarbeiter des Sportamts kontrollieren in den Trainings, hier bei den Steinhauser Volleyballerinnen. (Bild: PD)
Raphael Biermayr Die Lockerungen im Sportbereich sind mit klaren Vorgaben verbunden. Im Breitensport dürfen Trainings nur in Kleingruppen mit maximal fünf Personen und ohne Körperkontakt stattfinden. Im Leistungssport sind unter gewissen Umständen grössere ...

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