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Zug

Der Fall Villiger – Übungsfeld für das Öffentlichkeitsprinzip

Der Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip befindet sich fünf Jahre nach Einführung in Zug noch immer in den Kinderschuhen, schreibt Harry Ziegler.
Harry Ziegler

Harry Ziegler

Die Nachricht schlug im Oktober 2018 – eine Woche vor den Gesamterneuerungswahlen – nicht nur in Zug ein wie eine Bombe: Der Zuger Sicherheitsdirektor soll sein Auto einer Frau überlassen haben, die nicht im Besitze eines Fahrausweises war – und prompt in Luzern zweimal erwischt wurde. Villiger versuchte, sich bei der Einvernahme durch die Luzerner Polizei mit einem Dokument, das den früheren Verkauf des Wagens an die Dame belegen sollte, aus der Affäre zu ziehen. Dumm nur, dass Villigers Autonummer zum Zeitpunkt der Fahrten der Frau noch immer am Auto hing. Der Verdacht: Urkundenfälschung. Die Untersuchung ist mittlerweile eingestellt.

Aber nicht nur die Luzerner Polizei, auch der Zuger Regierungsrat als Gremium, hatte sich mit dem Fall Villiger zu befassen. Wie viel Sitzungszeit, die eigentlich Regierungsgeschäften vorbehalten wäre, musste die Regierung zur Aufarbeitung aufwenden? Mittels Anrufung des Öffentlichkeitsprinzips, das im Kanton Zug seit fünf Jahren gilt, wäre Auskunft darüber zu erhalten. Eigentlich.

Für den Kanton und die Journalisten unserer Zeitung wurde nach längerem Schriftwechsel klar: Der Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip befindet sich fünf Jahre nach Einführung in Zug noch immer in den Kinderschuhen. Ein Gesuch, das alle Wortmeldungen eines Regierungsrats über sechs Monate betrifft, zeigt die Grenzen des Bewältigbaren auf. Fazit: Mit der Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips verhält es sich wie mit dem Meistern eines Musikinstruments. Behörde und Journalisten müssen üben, üben, üben.

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