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Vaterschaftsurlaub

Der Chamer Gemeinderat will Vätern zwei Wochen mehr Zeit für Neugeborene geben

Änderungen im Personalreglement dürften an der Gemeindeversammlung vom kommenden Montag für Diskussionen sorgen. 

Die Mitarbeiter der Chamer Gemeindeverwaltung, die nächstens Vater werden, dürften eine Änderung im Personalreglement begrüssen. Der Gemeinderat schlägt der Gemeindeversammlung vom Montag, 19. September (Lorzensaal, 19.30 Uhr), vor, den Vaterschaftsurlaub von zwei auf vier Wochen zu erhöhen.

Der Chamer Gemeinderat möchte den Vaterschaftsurlaub um zwei auf neu vier Wochen erhöhen. Er will damit im Buhlen um Mitarbeitende attraktiv bleiben.
Bild: Symbolbild: Urs Flüeler/Keystone

Ausserdem möchte die Gemeindeexekutive neu Eltern, die ein minderjähriges, gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen, 14 Wochen bezahlte Arbeitsaussetzung gewähren. Der Gemeinderat begründet diese beantragten Anpassungen damit, den Ruf Chams als attraktive Arbeitgeberin stärken zu wollen. Es sei mittlerweile schwierig, Mitarbeitende für die öffentliche Verwaltung zu finden und diese langfristig zu binden. Gerechnet wird mit jährlichen Mehrkosten von insgesamt etwa 42'000 Franken.

Auf kantonale Regelung warten

In Sachen Vaterschaftsurlaub sind sich mit Ausnahme einer alle Chamer Parteien einig: Diese Änderung wird zur Annahme empfohlen. Ausnahme bildet die SVP-Ortspartei. Der Antrag auf eine Ausdehnung des Vaterschaftsurlaubs in der Gemeinde führte laut Präsidentin Brigitte Wenzin Widmer zu Diskussionen unter den Mitgliedern.

Dies, weil «das Personalreglement für kantonale Verwaltungsangestellte und Lehrer zurzeit noch im Kantonsrat beraten wird. An der ersten Lesung wurde der Antrag auf Erhöhung des Vaterschaftsurlaubs von zwei auf vier Wochen deutlich abgelehnt», so Wenzin Widmer. Ein kommunales Vorpreschen hätten die SVP-Mitglieder abgelehnt. Es werde ein entsprechender Antrag an der Gemeindeversammlung gestellt.

Gutgeheissen wird unisono der Urlaub für die Betreuung gesundheitlich schwer beeinträchtigter Kinder.

Mehrwertabgabe, Strassensanierung, Entwässerung

Der Gemeinderat möchte, wie es die kantonalen Vorschriften vorsehen, eine Mehrwertabgabe auf Um- und Aufzonungen sowie auf Bebauungspläne mit Nutzungserhöhung erheben. Diese wird 20 Prozent des Bodenmehrwerts betragen. Die Erträge aus der Mehrwertabgabe werden zweckgebunden verwendet. Sie fliessen in einen gemeindlichen Fonds und können unter anderem für die Erstellung und den Unterhalt von Infrastrukturanlagen für die Öffentlichkeit verwendet werden.

Es handelt sich bei der Teilrevision der gemeindlichen Bauordnung um eine Anpassung an übergeordnetes Recht. Die Parteien befürworten eine Mehrwertabgabe, die ALG jedoch wird an der Versammlung einen Antrag stellen, wonach allfällige Nachteile der Verdichtung kompensiert werden sollen. Zudem soll bezüglich der Formulierung der Verordnung, mit der die Exekutive die Umsetzung regelt, eine öffentliche Vernehmlassung stattfinden. Dies wird von der SP unterstützt.

Der Gemeinderat verlangt weiter zwei Rahmenkredite. Zum einen, 2 Millionen Franken für kommende Strassensanierungen, unter anderem bei der Sonneggstrasse, der Langacker- und der St.Jakobstrasse. Zum zweiten soll die Gemeindeversammlung einen Rahmenkredit von 2,5 Millionen Franken für die weitere Umsetzung des Generellen Entwässerungsplanes (GEP) sprechen. Die bisherigen Rahmenkredite werden Ende Jahr aufgebraucht sein. Diese Kredite dürften unumstritten sein.

Eine Motion fordert mehr Licht

Erheblich erklärt werden soll eine Motion von Mitgliedern der Mitte. Diese verlangt eine dynamische Strassenbeleuchtung zur Verbesserung der Schulwegsicherheit zwischen Rumentikon bis zum Schulhaus Niederwil und der Niederwilstrasse und von Oberwil bis zum Weiler Niederwil. Antworten auf die Motion stellt der Gemeinderat für die Versammlung im Dezember in Aussicht.

Die FDP stellt sich ob der zu erwartenden Kosten die Frage nach preiswerteren Alternativen wie beispielsweise einer beschränkten Geschwindigkeit zu Schulzeiten. Für die GLP ist das Anliegen zwar verständlich, es komme aber zur falschen Zeit.

Eingereicht hat die SVP eine Motion «Verzicht der gemeindlichen Konzessionsgebühren auf Strom und Gas für das Jahr 2023 und 2024». Es soll in diesen Jahren auf die Erhebung der gemeindlichen Konzessionsgebühren verzichtet werden.

Eine Interpellation der Mitte will vom Gemeinderat wissen, ob dieser gewillt sei, sich einzusetzen, «damit die Linie 42 und im Anschluss die Linie 43 zeitnah nur noch durch E-Busse bedient werden». Zudem wird gefragt, ob der Gemeinderat willens sei, «sicherzustellen, dass mit der Inbetriebnahme des autoarmen Zentrums Cham nur noch E-Busse auf allen Linien innerhalb und durch das Gemeindegebiet von Cham verkehren».

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