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Nidwalden

Der Aufwand für die Umsetzung des neuen Baugesetzes wurde massiv unterschätzt

Der Landrat hat einer Verschiebung des Inkrafttretens des Baugesetzes zugestimmt. Die Gemeinden brauchen mehr Zeit für ihre Nutzungspläne.

Der Landrat tagte am Mittwoch im Stanser Rathaus.
Bild: Bild: Martin Uebelhart (28. September 2022)

Sie habe ihren Einstand als Regierungsrätin im Landrat mit einem schwierigen Geschäft, sagte Baudirektorin Therese Rotzer am Mittwoch. «Seit mehr als acht Jahren beschäftigen wir uns mit der Totalrevision des Baugesetzes», hielt sie fest. Noch immer seien die Nutzungspläne und die Bau- und Zonenreglemente der Gemeinden nicht ans neue Recht angepasst. Das sei der Hauptgrund dafür, dass der Regierungsrat beantrage, die Umsetzungsfrist für das gemeindeweise Inkrafttreten bis am 1. Januar 2025 zu verlängern. Die Regierung soll zudem die Möglichkeit erhalten, diese First abermals um zwei Jahre zu verlängern.

Mit der Totalrevision wird die Bebaubarkeit eines Grundstücks nicht mehr über Ausnützungsziffern sondern über das so genannte Hüllenmodell bestimmt. Schon 2014 sei bei der Beratung des Gesetzes gesagt worden, dass auf die Gemeinden viel Arbeit zukommen werde. «Rückblickend stelle ich fest, dass der Aufwand für die Umsetzung des neuen Baugesetzes damals massiv unterschätzt worden ist», räumte die Baudirektorin ein. Da bei der Ausarbeitung der Musterreglemente inhaltliche Probleme aufgetaucht seien, habe der Landrat das Gesetz 2018 bereits einer Teilrevision unterziehen müssen, bevor es überhaupt in Kraft getreten sei.

Ablehnung hätte gravierende Folgen

Sie könne nicht garantieren, dass die neue Frist für alle Gemeinden reiche. Sie wolle das Ganze nicht unterschätzen. In den vergangenen Jahren sei jedoch einiges gegangen. «Die Gemeinden haben intensiv an diesen Totalrevisionen gearbeitet» sagte Therese Rotzer. Sie sei zuversichtlich, dass neun Gemeinden ihre Bau- und Zonenreglemente bis Ende 2024 anpassen könnten, sofern die Verfahren nicht durch Beschwerden verzögert würden. Bei Beckenried und Emmetten könnte es kritisch werden, denn sie müssten prüfen, ob sie aufgrund zu grosser Bauzonen Aus- und Rückzonungen vornehmen müssten. Doch auch in diesen Gemeinden lägen bereits erste Entwürfe für die Reglemente vor.

Therese Rotzer hielt weiter fest, dass bei einer Ablehnung faktisch keine neuen Baugesuche nach dem 1. Januar 2023 bewilligt werden. «Das hätte gravierende Auswirkungen auf die Bauwilligen und die Bauwirtschaft in Nidwalden.»

Remigi Zumbühl (FDP, Wolfenschiessen) hielt namens der Kommission für Bau, Planung, Umwelt und Landwirtschaft fest, dass ein gewisser Unmut über das bisherige Vorgehen herrsche. Für die FDP-Fraktion sagte Zumbühl, das Baugesetz sei zu einem Schreckgespenst für alle Beteiligten geworden. Mit der Verlängerung werde die Möglichkeit geschaffen, dass das Baugesetz endlich zum Abschluss gebracht werden könne und er sagte die zähneknirschende Unterstützung seiner Partei zu.

Planungssicherheit für künftige Projekte

Josef Bucher (Mitte, Buochs) sprach von einer Zangengeburt. Bei den Vorprüfungen der Unterlagen der Gemeinde sei sehr viel Zeit verloren gegangen.

Die SVP-Fraktion sei gar nicht begeistert, dass die Einführung des Baugesetzes wieder verschoben werden müsse, sagte Armin Odermatt (Oberdorf). Die Terminplanung müsse nun eingehalten werden, damit Bauherren und Architekten Planungssicherheit für künftige Projekte hätten. «Wir müssen in den sauren Apfel beissen und der Teilrevision zustimmen.»

Daniel Niederbeger (SP, Stans) bedauerte für die Grüne/SP-Fraktion, dass mit der Verschiebung des Gesetzes auch das Anreizsystem für bezahlbaren Wohnungsbau noch nicht angewendet werden könne.

Der Landrat genehmigte die Teilrevision einstimmig und verzichtete auf eine zweite Lesung zur Gesetzesvorlage.

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