Philipp Unterschütz
«Es gilt festzuhalten, dass die Bevölkerung die Regierungsräte als Mitglieder des Gesamtgremiums wählt und nicht explizit als Vorsteher bestimmter Departemente.» Die Regierungstätigkeit habe Vorrang vor anderen Aufgaben der Regierungsräte wie der Führung der kantonalen Verwaltung und eines Departementes. Das schreibt die Obwaldner Regierung in der Antwort auf eine Interpellation von Kantonsrat Hampi Lussi (CVP, Kägiswil). Dieser hatte in seiner Eingabe Ende Juni darauf hingewiesen, dass das erste Amtsjahr der laufenden Legislatur vorbei sei und bei entscheidenden Dossiers noch immer keine abschliessenden Ergebnisse vorliegen würden.
Diesen Umstand stellte er ganz offensichtlich in einen Zusammenhang mit der Führung der Departemente und zeigte in einer kleinen Liste auf, dass aufgrund der Ausbildungen eigentlich einzig Bauvorsteher Josef Hess im richtigen Departement sei. Auf den Vorwurf, dass bei entscheidenden Dossiers zu wenig Ergebnisse vorliegen, geht die Regierung in ihrer Antwort allerdings nicht ein. Auch die jetzige Departementszuteilung wird bezüglich beruflicher Herkunft der Regierungsräte nicht hinterfragt.
Aussenansicht soll neue Ideen bringen
Vielmehr stellt sich die Regierung auf den Standpunkt, einschlägige Berufserfahrung oder entsprechendes Fachwissen seien keine Voraussetzung – jedes Mitglied des Regierungsrates müsse die Fähigkeit haben, jedes Departement übernehmen zu können. Es könne im Gegenteil durchaus von Vorteil sein, wenn Departementsvorsteher noch anderweitige Erfahrungen als «nur» einschlägige Berufspraxis einbringen könnten. «Eine Aussenansicht fördert nach Auffassung des Regierungsrats ein breit abgestütztes vernetztes Denken, bringt neue Ideen ein und reduziert die Gefahr von Betriebsblindheit in einem Departement.» Die Regierungstätigkeit verlange strategisches Denken sowie Management-, Führungs-, Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten. Jedes Mitglied des Regierungsrates könne im kollegialen Gremium seine berufliche Erfahrung und sein Fachwissen in alle Departementsgeschäfte einbringen. Zudem könnten die Regierungsräte jederzeit auf das notwendige Fachwissen in der Verwaltung zurückgreifen.
Dass die Departementszuteilung im Sinne des Volkes sei, begründet die Regierung damit, dass bei den vergangenen Gesamterneuerungswahlen drei bisherige Regierungsräte im ersten Wahlgang wieder gewählt worden seien. Die Wähler hätten damit ihre Zufriedenheit mit deren Arbeit zum Ausdruck gebracht. «Auch im Sinne der Kontinuität sieht der Regierungsrat gegenwärtig keinen Handlungsbedarf, Änderungen in der Zuteilung von Ämtern vorzunehmen.»
«Ich bin nur mässig zufrieden damit», sagt Kantonsrat Hampi Lussi als Initiator der Anfrage. «Ich habe zwar schon nicht erwartet, dass die Regierung nun eine Änderung der Departemente ankündigt». Sie wehre sich mit beiden Händen, sagt Lussi:
«Es geht hier schliesslich um Machterhalt und Bequemlichkeit.»
Er sei aber nach wie vor der Meinung, dass das Volk die Regierungsräte in erster Linie wähle, um ihre Geschäfte und Departemente zu führen. Hampi Lussi zweifelt auch daran, dass alle ihre Fähigkeiten in andern Departementen gewinnbringend einbringen könnten. «Nicht alle lassen sich gerne dreinreden.» Angesprochen werde er immer wieder auf die Themen Spital und Finanzen, wo immer noch zuwenig Ergebnisse vorliegen würden.
Nach der Einreichung der Interpellation hätte sich ein Regierungsrat ihm gegenüber unzufrieden darüber geäussert. «Mir war es aber ein Anliegen, dass über das Thema diskutiert wird.» Er werde bei der Beantwortung der Interpellation im Kantonsrat seine Unzufriedenheit mit den Ergebnissen zu gewissen Themen und der Departementsverteilung vorbringen.