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Zug

Denkmalschutz: Geschichte bewahren

Redaktorin Andrea Muff über die Verschärfung des Denkmalschutzes im Kanton Zug.
Autorin Andrea Muff

Andrea Muff

Der Denkmalschutz war am Donnerstag im Kantonsrat Thema. Die Parlamentarier lockerten ihn: Das Eigentum soll stärker geschützt werden. Die linken Politiker kämpften mit emotionalen Voten, hatten jedoch keinen Stich: Auch für das Ein-Drittel-Quorum, das für ein Behördenreferendum nötig ist, hatte es nicht gereicht.

Nun ist ein Rundumschlag geschehen: Die Denkmalkommission ist weg, eine 70-Jahr-­Altersgrenze eingeführt, die Unterschutzstellungskriterien verschärft, dies als Auszug. Ein Unding ist definitiv die Altersgrenze: Anscheinend war den Kantonsräten auch nicht ganz wohl dabei – denn ob die 70-Jahr-Grenze rechtlich überhaupt besteht, ist je nach Lesart der Gutachten anders. Der Gesetzesartikel wurde also erweitert, sodass Objekte von regionaler oder nationaler Bedeutung von der Freiwilligkeit der Eigentümer enthoben sind. Doch wie und wer bestimmt, ob ein Objekt für die Region Bedeutung hat? Ein weiteres Feld für die Rechtsanwälte öffnet sich hier. Ein weiteres? Ja, so ist auch die Erhöhung der Bedeutung von «sehr hoch» zu «äusserst hoch» eine juristische Wortklauberei. Und neu müssen die Objekte zwei der drei Kriterien – wissenschaftlicher, kultureller oder heimatkundlicher Wert – erfüllen. Ebenfalls nicht klare ­Begriffe.

Zu meinem Hintergrund: Ich bin Historikerin. Und der Beschluss, dass ein Objekt erst schützenswert ist, wenn es ein gewisses Alter erreicht hat, ist schlicht nicht nachvollziehbar. Ob ein Gebäude für die Kultur, Geschichte oder Wissenschaft wertvoll ist, hat nichts mit dem Alter zu tun: Ein Denkmal steht für eine Epoche – auch die jetzige – für deren Gesellschaft und Kultur. In einer Zeit, die sich ständig verändert, ist es umso wichtiger, Kontinuität zu wahren. Geschichte beginnt heute.

In der Vergangenheit ist beim Denkmalschutz viel schiefgelaufen, aber politische Differenzen auf dem Rücken der Nachkommen auszutragen, ist nie gut. Mit dem verabschiedeten Gesetz legt der Kantonsrat nun die Verantwortung in die Hände der Eigentümer.

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