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Luzern

Denkmalpflege rügt Abriss der historischen Gebäude auf dem Eichhof-West-Areal in Kriens

Die Bauherrschaft hat es versäumt, die Gebäude auf dem Areal Eichhof West vor dem Abbruch zu dokumentieren. Sie hat die Dokumentation nun nachgeliefert.
Damals stand das Gebäudeensemble noch: das Areal Eichhof West kurz vor Beginn der Abbrucharbeiten Ende März 2019. (Philipp Schmidli
(Kriens, 26. März 2019))

Beatrice Vogel und Hugo Bischof

Die Stadt Kriens und die Pensionskasse BVK, Grundeigentümerin des Areals Eichhof West, mussten eine Rüge von der kantonalen Denkmalpflege einstecken. Das Gebäudeensemble «Konsumhof» auf dem Areal ist abgerissen worden, ohne dass es zuvor denkmalpflegerisch dokumentiert wurde. Dies schreibt der Krienser Stadtrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Raoul Niederberger (Grüne).

Die BVK hatte im Mai 2018 die Stadtverwaltung über die Abbrucharbeiten informiert, die schliesslich ab April 2019 stattfanden. Weil der Konsumhof nicht ins kantonale Bauinventar aufgenommen wurde, hielt es die Stadt Kriens nicht für nötig, die Denkmalpflege über den Abriss zu informieren.

Allerdings steht im bewilligten Bebauungsplan Eichhof West explizit: «Vor dem Rückbau muss das Objekt gemäss den Anforderungen der Denkmalpflege dokumentiert werden. Die Entlassung aus dem Inventar ist Bestandteil der Baubewilligung, d.h. der Rückbau darf erst nach der Baubewilligung erfolgen. Vorher darf der Konsumhof nicht abgebrochen werden.»

Nicht nur, dass die denkmalpflegerische Dokumentation nicht erstellt wurde, es hätte auch eine Baubewilligung vorliegen müssen, bevor die Gebäude abgebrochen werden. Doch ein Baugesuch ist bis heute nicht eingereicht worden. Warum hat die Stadt Kriens nicht reagiert, als sie Kenntnis von den Abbruchplänen nahm?

Stadt Kriens: «Abbruch wurde korrekt angezeigt»

Die zuständige Abteilung des Bau- und Umweltdepartements habe den Abbruch nicht bewilligen müssen, sagt der Krienser Bauvorsteher Matthias Senn (FDP) auf Anfrage: «Ein Abbruch ohne Baubewilligung ist möglich.» Das Gesetz sehe das umgekehrte Verfahren vor: Ein Abbruch sei der Stadt zur Anzeige zu bringen und diese müsse reagieren, wenn der Abbruch nicht rechtens sei. Die Bauherrschaft habe den Abbruch korrekt angezeigt. Die Stadtverwaltung habe den Abbruch vor Baubewilligung – trotz Auflage im Bebauungsplan – wegen des baufälligen Zustands und der Gefahren nach dem Brand im Dezember 2017 akzeptiert.

«Leider hat meine Abteilung es verpasst, sich nach der Dokumentation zu erkundigen», so Senn weiter. Das Versäumnis liege aber vor allem bei der Grundeigentümerin. Denn der Bebauungsplan ist grundeigentümerverbindlich. Die Bauherrschaft hat die Auflagen daraus umzusetzen wie bei einer Baubewilligung. Senn: «Die BVK hat sich entschuldigt und die Dokumentation nachgeliefert.» Die Dokumentation sei anhand von Bauakten und Fotografien durch eine Historikerin erstellt worden, heisst es in der Interpellationsantwort. Rechtliche Konsequenzen hat die BVK nicht zu befürchten.

Aktuelle Planaufnahme nach Abriss nicht mehr möglich

«Die kantonale Denkmalpflege bedauert es sehr, dass der Abbruch entgegen den Bestimmungen des Bebauungsplanes ohne vorgängige Dokumentation erfolgte», sagt der zuständige Gebietsdenkmalpfleger Mathias Steinmann. Zwar sei nach Rücksprache mit der Bauträgerschaft BVK nachträglich eine ausgewiesene Fachperson im Bereich historischer Bauforschung mit einer Dokumentation beauftragt worden, bestätigt er. «Diese umfangreiche Dokumentation, basierend auf historischen Plänen und Fotografien sowie Akten zur Geschichte des Konsumhofs, liegt vor und soll auch der Stadt Kriens und dem interessierten Publikum zur Verfügung stehen.» Das Problem sei jedoch, dass sie nur auf historischen Quellen beruhe: «Aufgrund des vorzeitigen Abbruchs konnte keine aktuelle Planaufnahme und Dokumentation des Baus selber erstellt werden.»

Steinmann: «Sobald wir Kenntnis vom Abbruch eines Kulturobjekts respektive eines geplanten Ersatzneubaus haben und in den Bewilligungsprozess eingebunden sind, können wir eine Abbruchdokumentation einfordern.» Sie müsse den Bau in Konstruktion, Struktur, Oberfläche und Ausstattung Raum für Raum dokumentieren. Oft würden bereits im Vorfeld eines Abbruchentscheids Dokumentationen und Gutachten zu den betreffenden Bauten erstellt, die als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen. «Sind wir jedoch nicht ins Bewilligungsverfahren eingebunden, ist es Aufgabe der kommunalen Behörden, beim Abbruch eines Kulturobjektes eine Dokumentation zu verlangen.» Steinmann betont:

«Ein solches Versäumnis wie jetzt beim Konsumhof in Kriens kommt zum Glück selten vor.»

Auch Interpellant Raoul Niederberger (Grüne) hält es für «äusserst bedauerlich, dass die vorgesehene Dokumentation nicht rechtzeitig erfolgt ist». Die Antwort des Stadtrats sei zudem sehr dürftig ausgefallen. «Insbesondere fehlt mir eine Erklärung dafür, wieso man beim zuständigen Departement die eigenen Bebauungspläne nicht zu kennen scheint.» Die Stadt Kriens müsse ihre eigenen Gesetze und Regeln einhalten, anderenfalls leide die Glaubwürdigkeit der rechtsstaatlichen Institutionen. «Solche Fehler dürfen meines Erachtens eigentlich nicht passieren», so Niederberger.

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