Wenn ein Gebäude unter statischen Problemen leidet und eine Restauration wirtschaftlich unzumutbar ist, darf dieses abgebrochen werden – sofern ein Neubauprojekt vorliegt. Dies legt die Bau- und Zonenordnung des Stadtteils Luzern fest. Die SP/Juso-Fraktion wittert darin ein Schlupfloch für jene, die einen Neubau erzwingen und denkmalpflegerische Aspekte umgehen wollen, wie sie in einer Interpellation schreibt. Es gebe keine Handhabe, Besitzer zu strafen, die ihr Gebäude absichtlich zerfallen lassen.
Als Negativ-Beispiel führen die Interpellanten die Bodum-Villa an der Obergrundstrasse 99 an, die «mutmasslich bewusst Wind und Regen ausgesetzt» worden sei. Sie befürchten, dass der Besitzer mit einer Abbruch- und Neubaubewilligung «belohnt» werde. Auch im Fall der Lion Lodge bestehe der Verdacht, dass eine «fortschreitende Zerstörung zumindest geduldet» wurde. Im Oktober bewilligte die Stadt den Abbruch des Gebäudes an der Steinenstrasse.
Die Interpellanten ersuchen beim Stadtrat Antworten darauf, wie künftig solche Strategien der «fahrlässigen Kulturgutzerstörung» unterbunden und werden können.