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Obwalden

Dem Kanton Obwalden droht ein Bauzonenmoratorium

Weil der Kanton mit dem Richtplan massiv in Verzug ist, wird ein Bauzonenmoratorium ab 1. Mai 2019 immer wahrscheinlicher. Was das genau bedeutet, ist aber noch nicht klar.
In welche Richtung soll sich der Kanton Obwalden entwickeln? Der neue Richtplan legt unter anderem auch fest, wo in Zukunft wie gebaut werden soll und darf. (Bild: Corinne Glanzmann, 29. September 2015)

Philipp Unterschütz

Die Zeit rennt. Falls der Kanton bis 1. Mai 2019 über keinen genehmigten Richtplan verfügt, hat dies Konsequenzen. «Die Ausscheidung neuer Bauzonen ist unzulässig, solange der betreffende Kanton nicht über eine vom Bundesrat genehmigte Richtplananpassung verfügt», heisst es im eidgenössischen Raumplanungsgesetz. Ob damit nur die Einzonung von Bauland verunmöglicht wird, oder ob auch Um- und Aufzonungen oder Spezialzonen betroffen wären, bleibt im Moment offen. Regierungsrat Josef Hess, Vorsteher des Bau- und Raumentwicklungsdepartements, meint, man müsse dies zuerst mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) klären. Dieses sagt, das wäre eine juristische Frage. Aber Konsequenzen hätte das Moratorium wohl so oder so. «Es sind uns einzelne Projekte im Kanton bekannt, die möglicherweise in den nächsten zwei bis drei Jahren betroffen sein könnten», schreibt Josef Hess auf Anfrage.

Auch wenn sich das kantonale Amt für Raumentwicklung und Verkehr zusammen mit einer beauftragten externen Firma alle Mühe gibt, das Verfahren voranzutreiben, ist es unwahrscheinlich, dass Obwalden genügend Zeit aufholen kann. In der kürzlich zu Ende gegangenen Vernehmlassung sind 1500 Einzelanliegen eingegangen. Parteien und Gemeinden haben gewichtige Themen angesprochen. «Die grosse Zahl und teilweise auch der Inhalt der Eingaben bedeuten einen grossen Aufwand bei der Auswertung und ziehen vermutlich weitere Gespräche nach sich», bestätigt Josef Hess.

Kanton reagiert auf Schreiben des Bundes

Der ursprüngliche Zeitplan, im November der Regierung einen Bericht vorzulegen, ist aber so oder so Makulatur. Das ARE hat die Kantone am 20. Juli 2018 mit einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass Richtplan-Gesamtüberarbeitungen bis spätestens am 30. September einzureichen seien, um die Prüfung und Genehmigung bis zum Ende der Übergangsfrist vom 30. April 2019 zu ermöglichen. Im Fall von Obwalden ist aber noch nicht einmal die Vorprüfung vom Bund abgeschlossen. Die offizielle Einreichung eines von der Regierung erlassenen und vom Kantonsrat genehmigten Richtplans war einst optimistisch auf Anfang 2019 geplant. «Wir haben aufgrund des Schreibens sofort mit dem ARE Kontakt aufgenommen und werden uns anfangs September treffen, um einen möglichst raschen Abschluss der Vorprüfung zu ermöglichen und den Zeitplan für das weitere Vorgehen zu optimieren», schreibt Josef Hess. Auch das ARE bestätigt einen engen Austausch mit dem Kanton, man «lote zielführende Lösungen aus».

Ein Bauzonenmoratorium kann aber kaum mehr abgewendet werden. Eine gewichtige Rolle spielen auch die Gemeinden und Parteien, die längst nicht mit allen Vorschlägen einverstanden sind. So kündigte beispielsweise die CVP bereits an, dass man sich das Resultat nicht von der Zeit diktieren lassen wolle. «Wir wollten damit klar machen, dass uns die Qualität wichtiger ist als der Zeitplan», sagt Fraktionschef Marcel Jöri auf Nachfrage. «Ein Bauzonenmoratorium wäre das kleinere Übel als ein unbefriedigender Richtplan. Uns ist kein so wichtiges Projekt bekannt, dass ein Bauzonenmoratorium deswegen nicht vertretbar wäre.» Es werde auch in den Kommissionen des Kantonsrats sicherlich einigen Diskussionsbedarf geben. «Wenn es mehr Zeit braucht, müssen wir uns diese nehmen», so Marcel Jöri.

Personalmangel im zuständigen Amt

Warum es zum zeitlichen Rückstand gekommen ist, muss hier offen bleiben. Fest steht, dass dieser schon bestand, als Josef Hess im Juli 2017 sein Amt als Regierungsrat antrat. Man habe durch Umstellungen im Bau- und Raumentwicklungsdepartement zusätzliche Ressourcen zur Bearbeitung des Richtplans freigeschaufelt, erklärt Hess. Tatsächlich ist die fachliche Leitung der Baukoordination seit Dezember 2017 ad interim dem Amt für Wald und Landschaft übertragen. Erschwerend kommt hinzu, dass das kantonale Amt für Raumentwicklung und Verkehr personell reduziert ist. So war der Amtsleiter, der erst im April 2017 seine Stelle angetreten hatte, ein Jahr später nur noch teilweise arbeitsfähig und gab den Posten nun im Juli aus gesundheitlichen Gründen ganz auf. Die Stelle ist immer noch unbesetzt. «Es trifft zu, dass diese Vakanz sowie eine Pensionierung im Amt für Raumentwicklung und Verkehr eine zusätzliche Schwierigkeit für ein zeitgerechtes Vorantreiben des Richtplanes darstellen», bestätigt Josef Hess.

Der personelle Engpass hat auch in anderen Bereichen Konsequenzen. «Andere Planungsvorhaben wie Zonenplanänderungen, Quartierplanungen und Verkehrsanliegen können nur verzögert bearbeitet werden», so der Regierungsrat.

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