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Zug

Das Zuger Obergericht stellt Urteile online

Das Obergericht des Kantons Zug veröffentlicht seine Entscheide ab sofort im Internet. Die Datenbank wird seit dem 1. Januar 2022 aufgebaut und enthält inzwischen rund 100 anonymisierte Gerichtsentscheide.
Hier im alten Zeughaus an der Kirchenstrasse in Zug arbeitet das Obergericht des Kantons Zug. (Bild: Stefan Kaiser (Zug, 16. April 2021) )

Das Zuger Obergericht macht seine Urteile öffentlich und stellt diese online, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht. Veröffentlicht werden grundsätzlich alle materiellen End- und Zwischenentscheide, welche das Obergericht seit dem 1. Januar 2022 gefällt hat. Rein formelle Entscheide werden publiziert, sofern sie wesentliche Erwägungen enthalten.

Das Obergericht kommt mit der Publikation seiner Entscheide einem von der Öffentlichkeit zunehmend geäusserten Wunsch nach einer grösseren Transparenz in der Zuger Zivil- und Strafrechtsprechung nach. Für den Präsidenten des Obergerichts, Marc Siegwart, ist dies ein legitimes Bedürfnis.

«Dass ab heute auch die Entscheide der obersten Instanz der Zuger Zivil- und Strafrechtspflege online abrufbar sind, steht im Einklang mit dem Prinzip der Justizöffentlichkeit. Der damit verbundene zusätzliche Aufwand für die Anonymisierung ist der wertvollen Transparenz der Justiz und Rechtsprechung geschuldet», wird Siegwart in der Mitteilung zitiert.

Das Obergericht verwendet für die Publikation die gleiche Software wie bereits das Verwaltungsgericht. Das Look-and-feel sowie die Suchmöglichkeiten entsprechen somit dieser bereits bekannten Datenbank. Die Datenbank des Obergerichts ist abrufbar unter obergericht.zg.ch.

Zahlreiche Suchoptionen helfen bei der Recherche. So können neben Stichworten auch Gesetzesartikel, das Rechtsgebiet, das Entscheid- oder Publikationsdatum sowie die Fallnummer als Suchfilter verwendet werden. Besonders wichtige Entscheide werden künftig in der Datenbank als Leitentscheide gekennzeichnet.

Damit können diese leicht aufgefunden werden, womit die umständlichere Suche in der Gerichts- und Verwaltungspraxis des Kantons Zug (GVP) entfällt. Schliesslich liefert die Datenbank auch Informationen über einen allfälligen Weiterzug ans Bundesgericht inklusive Link zum entsprechenden Bundesgerichtsentscheid. (haz)

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