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Zug

Das Zuger Amtsblatt wird wohl künftig in hybrider Form erscheinen

Was heute schon in vielen Fällen Tatsache ist – die Publikation von Zeitungen und Heften in gedruckter und digitaler Form – soll auch für das Zuger Amtsblatt gelten.

Die erste Ausgabe des Zuger Amtsblatts, des heute in markantem Blau und mit einem beträchtlichen Umfang herausgegebenen Hefts, erschien am 7. August 1858. An der Kantonsratssitzung vom Donnerstag, 26. August, also 163 Jahre später, erfolgte in erster Lesung eine nach Meinung zahlreicher Votantinnen und Votanten längst fällige Anpassung. Das Amtsblatt soll in Zukunft neben der gedruckten auch in digitaler Form erscheinen. Mit der Anpassung des Publikationsgesetzes wird auch neuesten Vorschriften des Datenschutzes Rechnung getragen. Für rechtliche Belange massgebend wird die digitale Form sein.

Es braucht eine gedruckte Ausgabe

Dass die Notwendigkeit einer digitalen Erscheinungsform gegeben sei, daran zweifelte in der gestrigen Debatte niemand. Vielmehr ging es um die Frage, ob das amtliche Publikationsorgan nur noch digital oder in einer hybriden Form, also zusätzlich gedruckt, erscheinen soll. Ein Antrag Martin Zimmermanns (GLP/Baar), das Amtsblatt nur noch digital zu publizieren, scheiterte mit 61 zu 10 Stimmen aber klar. Zimmermann stellte sich dabei gegen die Variante der vorberatenden Kommission, die eine hybride Erscheinungsform beantragte. Zimmermann in seinem Votum:

«Die Variante der vorberatenden Kommission versucht nach meiner Auffassung an etwas festzuhalten, was so oder so keine Zukunft haben wird.»

Er verstehe durchaus, dass der Service Public bestehen bleiben müsse. «Aber wollen wir wirklich im Jahr 2021 bei einer Gesetzesrevision nochmals eine zwingende Druckvariante für die amtliche Publikation aufrechterhalten?»

Der Präsident der vorberatenden Kommission, Kantonsrat Kurt Balmer (Die Mitte/Risch), zeigte sich überzeugt, dass es auch weiterhin eine gedruckte Ausgabe benötige. Schliesslich hätten nicht alle Personen im Kanton einen Internetzugang. Für die Kommission sei der Radikalschritt des Regierungsrates (Paradigmenwechsel) hin zu einer reinen Onlinelösung, «zumindest noch nicht reif.»

Gedruckte Form: Kostenpflichtig oder gratis?

Das Amtsblatt in gedruckter Form konnte bis anhin kostenpflichtig abonniert werden, das künftige Amtsblatt in elektronischer Form wird gratis abrufbar sein. Das sei eine Diskriminierung derjenigen Leserinnen oder Leser, die über keinen Internetzugang verfügen, also auf die gedruckte Ausgabe angewiesen seien. Dies sei, besonders mit Blick auf die amtlichen Mitteilungen, für die Informationsdurchdringung der Bevölkerung nicht wünschenswert. Kantonsrat Guido Suter (SP/Walchwil) stellte deshalb den Antrag, die gedruckte Form des Amtsblatts solle gratis abonniert werden können. Der Kantonsrat entschied sich mit 16 Ja- zu 55-Nein-Stimmen dagegen.

Auf die Möglichkeit angesprochen, dass sich allenfalls in Zukunft keine Druckerei mehr finden lassen könnte, die das Amtsblatt druckt und verteilt, antwortete Landammann Martin Pfister, dass dies dann von der Staatskanzlei, die dies bereits heute organisiert, gelöst werde. Historiker Pfister gab in seiner Antwort auch einen recht interessanten, kurzen historischen Abriss zur Geschichte des Amtsblatts. Das Blatt ist Nachfolgerin des im 19. Jahrhundert verbreiteten Publikationsmittels des «Kirchenrufs». Damals verkündeten die Weibel nach der Messe den Anwesenden die Neuigkeiten.

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