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Uri

Dieses Urner Komitee stellt sich vehement gegen das Jagdgesetz

Lokale und kantonale Politiker haben sich zu einem Komitee gegen das Jagdgesetz zusammengeschlossen. In einer Mitteilung verurteilen sie die Vorlage aufs Schärfste.
Das Komitee sieht bei einer Annahme des Gesetzes auch Schneehasen in Gefahr. (Bild: PD)

Schon bald geht es ums Ganze: Am 27. September entscheidet das Stimmvolk über das «Jagdgesetz». Jetzt haben lokale und kantonale Politiker und Politikerinnen sich mit Vertretern der Natur- und Tierschutzverbänden zum Urner Komitee «Jagdgesetz Nein» zusammengeschlossen. Das Komitee schreibt in einer Mitteilung, bei der Abstimmung gehe es um die Frage, «ob das Rad beim Artenschutz in der Schweiz zurückgedreht wird, oder ob das neue Parlament die Chance erhält, ein zeitgemässes Jagd- und Schutzgesetz auszuarbeiten, das den aktuellen Herausforderungen auch gerecht wird.»

Weiter heisst es, im revidierten Gesetz stehe nicht mehr der ausgewogene Kompromiss zwischen Schutz, Regulierung und Jagd im Vordergrund, sondern eine einseitige Anpassung auf Kosten seltener Tierarten. Betroffen vom neuen Gesetz ist nicht nur der Wolf. Während der Parlamentsdebatte wurden gemäss der Mitteilung mögliche Arten besprochen, die auf der Liste landen könnten: Biber oder Höckerschwan.

«Schneehuhn und Schneehase leiden jetzt schon unter dem Klimawandel. Trotzdem darf man sie jagen?»

Das Komitee ist entrüstet über den Vorschlag: «Vor dem Hintergrund des beispiellosen Artensterbens hätte das Parlament allen Anlass gehabt, den Druck auf die Natur und auf geschützte Tierarten zu verringern, statt zu erhöhen.» Weiter heisst es, dass dies eine Chance gewesen wäre, seltene Tierarten wie Feld- und Schneehase, Birkhahn, Haubentaucher oder das Schneehuhn unter Schutz zu stellen. Dafür hat Annalise Russi vom Nein-Komitee kein Verständnis: «Schneehuhn und Schneehase leiden jetzt schon unter dem Klimawandel. Trotzdem darf man sie jagen?»

Für das Urner Komitee «Jagdgesetz Nein» ist die Vorlage gemäss der Mitteilung ein inakzeptabler Rückschritt beim Artenschutz: «Während eine Anzahl gefährdeter Tiere weiterhin jagdbar bleibt, sollen geschützte Tierarten neu abgeschossen werden können, ohne dass sie je einen Schaden verursacht haben». Gemäss der Mitteilung ist in der Schweiz jede dritte Tier- und Pflanzenart bedroht, weitere 10 Prozent gelten als potenziell bedroht. Das entspreche dem höchsten Wert aller OECD-Staaten. «Wir brauchen also ein Gesetz, das den Artenschutz stärkt, statt ihn zu schwächen», sagt Christa Riedi, Mitglied des Nein-Komitees und Präsidentin des WWF Uri.

Kleine Revision hätte für Komitee genügt

Am 19. März 2014 reichte der Bündner Ständerat Stefan Engler seine Motion «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» ein. Engler sagte dazu: «Dabei stehen Massnahmen zur Regulierung eines Wolfsbestandes im Vordergrund; bei Tieren, die sich an ausreichend geschützte Herden oder Weiden wagen oder das scheue Verhalten gegenüber dem Menschen zu verlieren beginnen.» Eine kleine und gezielte Revision von Artikel 7 des Jagdgesetzes hätte gemäss dem Komitee genügt, um die Motion zu erfüllen.

Organisationen wie Pro Natura oder WWF unterstützten von Beginn weg Englers Absichten. Aus dem geplanten Wolfs-Kompromiss habe sich jedoch ein «generelles Abschussgesetz» ergeben. In der Mitteilung wird betont, dass die Sorgen der Bergbauern ernst genommen werden müssen, dass die zur Abstimmung stehende Version aber nicht der Weg dorthin sei.


(jb)

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