notifications
Uri

Das Urner Bildungsgesetz bekommt ein zeitgemässes Kleid

Das Vernehmlassungsergebnis der Bildungs- und Kulturdirektion zeigt: Die Neuerungen stossen auf grosse Zustimmung. Somit ist die Bühne frei für ein zeitgemässeres Gesetz.
Das neue Bildungsgesetz soll der Zeit angepasst werden. (Symbolbild: Patrick Hürlimann)

Chiara Z'Graggen

«Das in Uri breit akzeptierte, bewährte und erfolgreiche Bildungssystem, wie es heute gelebt wird, soll wieder ein zeitgemässes Gesetzeskleid in Form eines umfassenden Bildungsgesetzes erhalten, das zudem ausreichend Raum lässt für die in der jüngsten Vergangenheit angestossenen Vorhaben und Entwicklungen», schreibt die Urner Bildungs- und Kulturdirektion in einer Medienmitteilung. Diese hat im Auftrag des Regierungsrats bereits im Herbst 2021 die Vernehmlassung zum revidierten Gesetz über Schule und Bildung («Bildungsgesetz») durchgeführt.

Das Bildungsgesetz führt das Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (BWG) mit dem Schulgesetz zusammen. Gleichzeitig werden «einige volksschulspezifische Gesetzesnormen aus dem bestehenden Schulgesetz in die Schulverordnung verschoben», schreibt die Direktion weiter. So liessen sich Schnittstellen bereinigen.

Gesetz treibt die Förderung der Tagesstrukturen voran

Die Revision strebt grundsätzlich keine umfassenden materiellen Eingriffe in das jetzige System an. Dennoch stehen laut der Bildungs- und Kulturdirektion Änderungen bevor. Diese betreffen:

  • die Zuständigkeit bei der Bewilligung und der Aufsicht von Privatschulen.
  • die finanzielle Förderung der Forschung durch den Kanton.
  • die Ausweitung der Förderung des freiwilligen Musikunterrichts auch auf die nachobligatorische Schulzeit.
  • die Förderung von Tagesstrukturen und Tagesschulen durch Kanton und Gemeinden.
  • die Sicherstellung des Zugangs zur Schulsozialarbeit für alle Schülerinnen und Schüler.
  • die Gewährung von Langzeiturlaub für Schülerinnen und Schüler.
  • die faire Altersentlastung neu auch für Teilzeitpersonen.

Darüber hinaus verankert die Gesetzesrevision die Funktion und Aufgaben der Schulleitungen, der schulischen Heilpädagogen sowie therapeutisch ausgebildeten Fachpersonen und Assistenzpersonen auf Gesetzesstufe.

Zusätzlich werde der in Uri «seit langem erfolgreich gelebte Grundsatz ‹Integration vor Separation›» ins Gesetz aufgenommen. Die Wirkungen des revidierten Gesetzes bleiben gemäss Mitteilung für den Kanton und die Gemeinden in «einem sehr moderaten Rahmen». Jedoch seien vereinzelt substanzielle finanzielle Wirkungen möglich, genauer in den Bereichen Förderung der Forschung, Tagesstrukturen und Tagesschulen, Zugang zur Schulsozialarbeit sowie faire Altersreduktion auch für Teilzeitlehrpersonen.

Landrat berät den Gesetzesentwurf Ende April

Die Vernehmlassung ist im Herbst 2021 durchgeführt worden. Dabei haben fast alle Teilnehmer dem Revisionsvorhaben zugestimmt, wie der Mitteilung zu entnehmen ist. Auch die vorgeschlagenen materiellen Änderungen hätten fast durchwegs eine Mehrheit gefunden.

Einige Anregungen aus der Vernehmlassung, die zum einen richtig und wichtig sowie zum anderen potenziell mehrheitsfähig erscheinen würden, sollen nach dem Willen der Geschäftsleitung der Bildungs- und Kulturdirektion, die als Steuerorgan der Revision fungiert, sowie im Einklang mit dem Erziehungsrat des Kantons Uri, nun in den zu bereinigenden Gesetzesentwurf einfliessen. Gemäss aktueller Planung wird der Landrat am 27. April 2022 in erster Lesung die Vorlage beraten.

Der Auswertungsbericht zur Vernehmlassung zum revidierten Bildungsgesetz ist auf der Website des Kantons abrufbar.

Kommentare (0)