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Das sagen die Parteien zur kommenden Luzerner Kantonsratssession

Am 18. und 19. Juni tagt das Luzerner Kantonsparlament. Die sechs Fraktionen geben Einblick in Geschäfte, die sie bewegen – zum Beispiel das geplante Sozialversicherungszentrum.
Blick in den Luzerner Kantonsratsbetrieb; hier bei der Budgetdebatte vom September 2017. (Bild: Dominik Wunderli, 11. September 2017)
Adrian Nussbaum
Lisa Zanolla
Angela Pfäffli
Sara Agner
Hans Stutz
Michèle Graber

CVP: Mobilitätsstrategie für ganzen Kanton

Mittels Postulat haben Kantonsräte verschiedenster Parteien die Regierung aufgefordert, eine Mobilitätsstrategie für den gesamten Kanton zu erarbeiten. Dies fordert auch der Bund in seinem Prüfungsbericht zum Luzerner Richtplan: Er bemängelt, dass im Bereich Mobilität für die Stadt Luzern und die umliegende Agglomeration das Agglomerationsprogramm besteht, aber für den restlichen Kanton ein Gesamtbild zu den strategischen Entwicklungsabsichten fehlt. Die ländlichen Gebiete haben zwar ebenfalls regionale Verkehrskonzepte, diese werden aber vom Kanton (im Unterschied zum Agglomerationsprogramm) nur stiefmütterlich berücksichtigt. Die Regierung lehnt eine Mobilitätsstrategie ab.
Dieser Umstand ist eine Ungleichbehandlung des ländlichen Raums. Und die Strategielosigkeit führt zu Fehlinvestitionen. Beispiel: Ein Radweg, welcher an der Kantonsgrenze aufhört oder auf der anderen Strassenseite fortgesetzt wird, ist ein sichtbares Zeugnis einer fehlenden Gesamtsicht. Mit der Mobilitätsstrategie soll nicht ein Papier-Tiger für die Schublade erstellt werden. Vielmehr wird verlangt, dass die Regierung die bestehenden Planungsinstrumente so anpasst, dass für alle Verkehrsteilnehmer regionale Verkehrskonzepte koordiniert und eine Gesamtsicht erstellt wird. Als Vorlage kann der ÖV-Bericht dienen, welcher in regelmässigen Abständen aktualisiert wird.
Adrian Nussbaum, CVP-Kantonsrat, Hochdorf

SVP: Luxuslösung auf Kosten der Steuerzahler

Stellen Sie sich vor, Sie stehen kurz vor der Pensionierung. In einigen Jahren gehen Sie in Rente und wollen schon vorher das Arbeitspensum reduzieren. Da das Pensum reduziert wird, soll auch gleich der Stellenbeschrieb angepasst und die Verantwortung reduziert werden. Und da mit der Reduktion des Arbeitspensums eine Lohneinbusse einhergeht, verlangen Sie auch gleich eine Abfindung in der Höhe eines Jahreslohns. Schliesslich wollen Sie Ihren Lebensstandard halten können. Würde Ihr Arbeitgeber darauf eingehen? Oder kennen Sie einen Arbeitgeber, der eine solche Idee bezahlen würde? Genau darüber hat der Kantonsrat an der nächsten Session zu befinden. Dies gilt jedoch nicht für alle Arbeitnehmer des Kantons , sondern exklusiv für Lehrerinnen und Lehrer. So steht es in der Botschaft 118 zur Anpassung des Personalrechts. Es ist ungerecht, dass eine einzelne Berufsgattung dermassen bevorzugt werden soll! Die SVP-Fraktion wird diese einseitige Bevorzugung der Lehrer nicht unterstützen.
Kein Arbeitgeber würde eine solche Luxuslösung bezahlen. Warum soll die öffentliche Hand dies für eine ausgesuchte Personengruppe tun? Die hohen Mehrausgaben werden mit Steuergeldern finanziert. Die Bevorzugung von Lehrern wird in kürzester Zeit zu Forderungen anderer Staatsangestellter führen. Dann werden wir für alle Mitarbeiter diese teure Sonderregelung übernehmen müssen.
Lisa Zanolla, SVP-Kantonsrätin, Luzern

FDP: Wenn Sparen Mehrwert schafft

Auf 2019 sollen die Luzerner Ausgleichskasse, die IV Stelle sowie die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit im neuen Sozialversicherungszentrum unter einem Dach zusammengefasst werden. Damit werden nicht nur jährlich rund 5 Millionen Franken eingespart, sondern auch Kundennähe sowie Kundenfreundlichkeit gesteigert und Synergien genutzt.
Zweifellos ist es ein anspruchsvolles Projekt, weil eine grosse Zahl von Mitarbeitenden aus drei Arbeitsplatzkulturen zusammengeführt werden. Will man Erfolg verzeichnen, muss das Projekt bei allen Beteiligten auf hohe Akzeptanz stossen und es braucht Sorgfalt. Es sollen keine Entlassungen vorgenommen, sondern es soll auf natürliche Abgänge gesetzt werden. Um vor Ort Kundennähe sicherzustellen, bleiben die AHV-Zweigstellen und die Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) erhalten.
Die FDP begrüsst Kosteneinsparungen durch Effizienzverbesserung, Schaffung von Synergien und das Erzielen von Mehrwert. Mit dem neuen Sozialversicherungszentrum kann dies erreicht werden. Die FDP-Fraktion ist überzeugt, dass in einem Zusammenschluss und einer Weiterentwicklung grosses Potenzial liegt. Zusätzlich entsteht Mehrwert durch Wissenstransfer und bisher ungenutztem Potenzial der Mitarbeitenden. Ein Schritt in die richtige Richtung, der klar zeigt: Sparen schafft auch Mehrwert!
Angela Pfäffli, FDP-Kantonsrätin, Grosswangen


SP: Transparenz schafft Vertrauen

Luzern ist schweizweit der grösste Kanton, in dem nach wie vor das Geheimhaltungsprinzip gilt. Informationen der Verwaltung sind für Dritte nur ausnahmsweise zugänglich und es besteht kein Recht, in amtliche Dokumente Einsicht zu nehmen. Das ist nicht zeitgemäss und stösst vielerorts auf Unverständnis. Mit einer Motion fordern wir deshalb die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips. Neu sollen auf ein Gesuch hin alle amtlichen Dokumente eingesehen werden können, sofern keine öffentlichen oder privaten Interessen dem Einsichtsrecht entgegenstehen. Dies schafft Transparenz und das wiederum fördert Vertrauen. Eine offene Informationspolitik ist zudem ein wichtiger Pfeiler für unsere direkte Demokratie. Grosse Gemeinden wie Ebikon und Kriens haben das bereits erkannt und auch in der Stadt Luzern fand inzwischen ein Meinungsumschwung statt.
Auch dem Kanton Luzern steht es gut an, hier einen Schritt vorwärts zu gehen. Die Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass es keine Frage der Kosten ist – diese sind vergleichsweise tief. Vielmehr geht es um die Bereitschaft für einen Kulturwandel, weg von Geheimnistuerei zur transparenten Verwaltung und Regierung. Für die SP ist klar: Es bedarf einer verbindlichen gesetzlichen Grundlage, damit Transparenz den Stellenwert erhält, den die Bevölkerung verdient. Luzern kann damit nur gewinnen.
Sara Agner, SP-Kantonsrätin, Dagmersellen

Grüne: Steht zwar im Gesetz! Ist jedoch egal!

Das Datenschutzgesetz soll «Personen vor unbefugtem Bearbeiten ihrer Daten durch öffentliche Organe» schützen. Und darüber sollte ein Datenschutzbeauftragter «fachlich selbstständig und unabhängig» wachen. Die Praxis sieht anders aus: Seit Jahren verweigern Regierungsrat und die Kantonsratsmehrheit aus CVP, SVP und FDP dem Beauftragten die finanziellen Mittel für die ausreichende Ausübung seiner Aufgabe. Vergebens hat er seit Jahren gewarnt. Letztmals in seinem Tätigkeitsbericht 2017: Er habe «die gesetzlichen Aufgaben der Datenschutzaufsicht» auch im vergangenen Jahr nicht ausreichend wahrnehmen können. Und dann hatte er genug und kündigte. Doch der Regierungsrat will – gemäss der ausgeschriebenen Stelle – an der unerfreulichen Situation nichts ändern. Und darüber will er in der kommenden Session auch nicht reden. Ist ja auch schwer zu vermitteln, dass man Gesetze nicht umsetzen will.
Dass Handlungsbedarf besteht, belegt auch ein «K-Tipp»-Bericht von Anfang Mai. Luzern gehört zu jenen Kantonen, die auf ihrer Homepage einen Tracker installiert haben. Dieser verfolgt das Internetverhalten der Besucher. Die Daten liefert der Kanton an die US-Statistikfirma Webtrends, die sie an Werbefirmen verkauft. Im Gegenzug verlangt die US-Firma kein Geld für ihre statistischen Auswertungen der kantonalen Websites. Wen wundert’s bei dieser Finanzpolitik?
Hans Stutz, Grüne-Kantonsrat, Luzern

GLP: Für Systemwechsel bei Feuerwehrersatzabgabe

Eine Anpassung des Gesetzes über den Feuerschutz war schon lange überfällig. Wir begrüssen die Änderungen zur Aufhebung des Kaminfegermonopols. Das bringt Wahlfreiheit für die Konsumenten und Chancen für junge Berufsleute. Wenig Erneuerungswillen zeigt der Regierungsrat jedoch bei der Feuerwehrersatzabgabe. Feuerwehren leisteten einen eminent wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt. Dies bei der Feuerbekämpfung oder schweren Verkehrsunfällen. Frauen und Männer zwischen 20 und 50 Jahren müssen entweder Feuerwehrdienst leisten oder eine Ersatzabgabe entrichten. Während die Dienstleistungen der Feuerwehr von der gesamten Bevölkerung in Anspruch genommen werden, ist heute nur ein kleiner Teil der Allgemeinheit fur die Organisation und Finanzierung verantwortlich. Dass neu auch quellenbesteuerte Personen die Ersatzabgabe leisten sollen, ist richtig. Die Beschränkung der Ersatzabgabepflicht auf die 20- bis 50-Jährigen ist ungerecht und stellt für die Feuerwehren zunehmend ein Problem dar, weil diese Bevölkerungsgruppe immer kleiner wird.
Die GLP fordert deshalb einen Systemwechsel. Künftig sollen sich alle Steuerpflichtigen an den Feuerwehrkosten beteiligen. Nur so kann in Zukunft sichergestellt werden, dass die Feuerwehrleute für ihre wichtige Arbeit ausreichend und gerecht entschädigt werden.
Michèle Graber, GLP-Fraktionschefin, Udligenswil

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