Urs Hanhart
Urs Hanhart
Zu Beginn einer neuen Amtsdauer haben sowohl die neu- als auch die wiedergewählten Richter der beiden Landgerichte Uri sowie Ursern und des Obergerichts des Kantons Uri den Amtseid oder das Gelöbnis abzulegen. Das Ganze ging gestern in der Pfarrkirche St. Martin in Altdorf über die Bühne. Los ging es mit Glockengeläut und einem kurzen Einzug. Im Schlepptau von Landratspräsident Peter Tresch, Regierungsrätin Heidi Z’graggen und Landweibel Karl Kempf marschierten die Richter vom Kirchplatz zum Eingang des Gotteshauses. Musikalisch umrahmt wurde die Vereidigungsfeier von Eve Kopli Scheiber (Gesang), Simone Zgraggen (Violine) und Lea Ziegler Tschalèr (Orgel).
Nach der Begrüssung und einem Gebet, gesprochen von den Pfarrherren Daniel Krieg und Heinrich Streit, folgte der eigentliche Höhepunkt der Feierstunde. Landratspräsident Peter Tresch nahm in seiner Funktion als «höchster Urner» die Vereidigung der Richter vor. Die meisten taten dies mit dem Erheben der drei Schwurfinger. Einige wählten die andere Variante und legten das Gelöbnis ab.
Richter müssen zeitliche Opfer bringen
«Das Richteramt erfordert von Ihnen ein hohes Mass an Engagement und Empathie, aber vor allem auch zeitliche Opfer, welche es trotz beruflicher und privater Inanspruchnahme zu leisten gilt. Ich danke Ihnen deshalb im Namen des Regierungsrats aufrichtig dafür, dass Sie bereit sind, Kraft und Zeit sowie Wissen und Lebenserfahrung für Ihr Amt zur Verfügung zu stellen», sagte Regierungsrätin Heidi Z’graggen in ihrer Ansprache zu den Richtern.
Der Text der heutigen Eidesformel sei bereits im Landbuch von 1823 verbrieft und entspreche somit einer fast 200 Jahre alten Tradition. «Das Richteramt unterscheidet sich von jedem anderen öffentlichen Amt dadurch, dass es in verfassungsrechtlich verankerter Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ausgeübt werden muss», betonte die Justizdirektorin. «Der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit will sicherstellen, dass die Gerichte ihr Urteil nur vom Recht abhängig machen, sich also ausschliesslich vom Recht binden lassen. So dürfen Richter neben ihrem Amt keine Tätigkeit ausüben, welche die Erfüllung ihrer Amtspflicht, die Unabhängigkeit oder das Ansehen des Gerichts beeinträchtigen.» Zur richterlichen Unabhängigkeit gehöre schliesslich auch noch eine gewisse Standfestigkeit gegenüber äusseren Einflüssen und Vorgängen, insbesondere bei Druck seitens der Medien, der Öffentlichkeit oder staatlicher Behörden.
Heidi Z’graggen ist stolz auf das Abstimmungsresultat
Z’graggen verlieh ihrer Freude darüber Ausdruck, dass die Urnerinnen und Urner in der Volksabstimmung vom letzten November die Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes mit einem Ja-Stimmen-Anteil von rund 80 Prozent gutgeheissen haben. Dieses deutliche Abstimmungsergebnis zeuge von einer funktionierenden Urner Justiz. «Ich bin stolz, dass wir nun auch in Uri unter dem Gesichtswinkel der richterlichen Unabhängigkeit konsequent die Verwaltungsautonomie der Gerichte umsetzen», so die Justizdirektorin, die zum Schluss noch kurz auf die gemischt zusammengesetzten Urner Gerichte mit vollamtlich tätigen Präsidien und Gerichtsschreibern sowie nebenamtlichen juristischen Laien einging:
«Gegenüber Gerichten, welche ausschliesslich mit Juristen als Richter besetzt sind, hat die gemischte Zusammensetzung den Vorteil, dass nicht ausschliesslich juristisches Wissen und juristische Kompetenz im Spruchkörper vertreten sind.»
Neben verschiedenen Biografien werde damit auch Fachwissen aus diversen Berufen in die Gerichte eingebracht. «Die Parteien dürfen von so einem gemischt zusammengesetzten Spruchkörper erwarten, dass die Rechtsprechung so eine gewisse Bodenhaftung bewahrt.»