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Uri

Das Obergericht entscheidet gegen das Elektrizitätswerk Altdorf

Bauland des EWA in Sisikon wird ohne Entschädigung ausgezont. Die höchste Urner Gerichtsinstanz weist eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde ab.

Die Bauzonen in Sisikon sind zu gross. Weil die Auslastung des Baulands nur 87 statt der geforderten 90 Prozent beträgt, muss die Gemeinde nun Land auszonen – und hat prompt Ärger am Hals. Denn ein gut 4000 Quadratmeter grosses Stück Bauland des Elektrizitätswerks Altdorf (EWA) soll ausgezont werden. Das beschloss die Gemeinde im April 2018 mit dem neuen Zonenplan. Dagegen wehrt sich seither das EWA. Bereits der Gemeinderat und der Regierungsrat haben die Beschwerde des Elektrizitätswerks abgelehnt. Nun kommt auch das Obergericht zum Schluss, dass die Auszonung rechtens ist, wie dem gestern veröffentlichen Urteil zu entnehmen ist.

Das EWA machte in seiner Beschwerde darauf aufmerksam, dass in Sisikon parallel zur Auszonung der Parzelle eine andere Liegenschaft von einer Tourismus- in eine Wohnzone umgewandelt werden soll. Das sei nicht nachvollziehbar: Die Einzonung dieser Parzelle sei Grund für die Auszonung der Parzellen des Elektrizitätswerks. Das Obergericht bestreitet dies und verweist darauf, dass die Gemeinde unter Redimensionierungsdruck stehe. Gemäss dem Obergericht ist das EWA nicht berechtigt, gegen die Umzonung der anderen Liegenschaft Beschwerde zu führen.

Schwierige Erschliessung des Grundstücks

Das EWA hätte sein Land gerne an einen Investor verkauft, dort rund 22 Wohneinheiten realisieren wollte. Das brachte aber bezüglich Erschliessung gewisse Schwierigkeiten mit sich. Die Gemeinde entschied im November 2015 nach Gesprächen mit Anwohnern, auf eine Strassenerschliessung zu verzichten. Das Obergericht argumentiert, das EWA hätte trotz fehlender Erschliessung ein Bauprojekt aufgleisen müssen, um «Überbauungsabsichten» zu signalisieren. Zudem hätten gemäss Obergericht mit der bestehenden Erschliessung immerhin 20 Wohneinheiten gebaut werden können. Trotz dieser Möglichkeit lag kein konkretes Überbauungsprojekt vor.

Die Situation präsentiert sich gemäss Obergericht daher so, dass nach dem definitiven Scheitern der gemeindlichen Erschliessungsbemühungen mit einer maximalen Überbauung der Liegenschaften des EWA nicht zu rechnen ist. Für eine Überbauung mit der bestehenden Erschliessung fehle ein konkretes Projekt, obwohl eine Projektierung über all die Jahre möglich gewesen wäre. Das Obergericht schliesst daraus, es sei von fehlenden konkreten Überbauungsabsichten auszugehen, was für die Auszonung der Liegenschaften des EWA spreche.

Neue Siedlung würde über Sisikon «thronen»

Ein zweiter Aspekt, der im Urteil hervorgehoben wird, betrifft den Landschaftsschutz. Eine neue Siedlung im Baumgärtli würde über Sisikon «thronen», was das Ortsbild beeinträchtigen würde. Die Natur- und Heimatschutzfachstelle begrüsste aus diesem Grund die Auszonung ausdrücklich. Dem EWA-Einwand, eine Überbauung lasse sich auch so realisieren, dass sie sich ins Ortsbild füge, folgte das Obergericht nicht. Ausschlaggebend sei nicht das tatsächliche Vorliegen einer Ortsbildverletzung sondern einzig, ob Konflikte mit dem Ortsbild zu befürchten seien.Die Kosten für das Gerichtsverfahren gehen zu Kosten der EWA.

Das EWA wäre bereit gewesen, das Land gegen eine Entschädigung aus dem kantonalen Fonds auszuzonen, wie es auf Anfrage erklärt. Nun werde neues Bauland von Dritten eingezont. Dafür sei eine Mehrwertabgabe zu leisten. Parallel dazu werde das bereits eingezonte EWA-Bauland ohne Entschädigung ausgezont. «Das ist für EWA nicht nachvollziehbar, und sollte auch jedem anderen Grundbesitzer zu denken geben.»

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