notifications
Kanton Zug

Das Impfzentrum rechnet wieder mit einer  grösseren Nachfrage: Wissenswertes zum zweiten Booster

Ab dem 10. Oktober ist in Baar die zweite Auffrischungsimpfung verfügbar. Wichtige Fragen dazu beantworten die Gesundheitsdirektion sowie der Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri. 

Die Kapazitäten des kantonalen Impfzentrums in Baar werden hinsichtlich der zweiten Auffrischungsimpfung wieder ausgebaut. 
Bild: Bild: Matthias Jurt (Baar, 18. Juni 2021)

In den Herbst- und Wintermonaten ist mit steigenden Zahlen der Covid-19-Infektionen zu rechnen, wie die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug bekanntgibt. Anhand dieser Medienmitteilung und einem schriftlichen Austausch mit Kantonsarzt Rudolf Hauri werden hier die wichtigsten Fragen zur Auffrischungsimpfung beantwortet.

Für wen wird die Auffrischungsimpfung empfohlen?

Im Zentrum der aktualisierten Impfempfehlung stehen Menschen über 65 Jahren, jene mit Vorerkrankungen sowie schwangere Frauen. Eine allgemeine Empfehlung besteht auch für Menschen ohne Risikofaktoren im Alter zwischen 16 und 64 Jahren, die das Risiko einer Infektion oder eines seltenen schweren Krankheitsverlaufs vermindern möchten.

Welche Impfstoffe werden verabreicht?

Zur Verfügung stehen die beiden bereits bekannten und sogenannten monovalenten mRNA-Impfstoffe von Pfizer/Biontech und Moderna sowie ein neuer, an die Omikron-Variante angepasster bivalenter mRNA-Impfstoff, ebenfalls von Moderna. Zudem ist der proteinbasierte Impfstoff von Novavax erhältlich.

Nicht mehr zur Verfügung steht der vektorbasierte Impfstoff von Johnson & Johnson. Hauri sagt, warum: «Der Bund hat keinen mehr nachbestellt, da die Nachfrage aus der Bevölkerung sehr gering war und er in der Schutzwirkung hinter den anderen, von der Schweiz beschafften Impfstoffen zurückliegt.»

Wie unterscheiden sich die Impfstoffe und wem wird welcher empfohlen?

Laut Hauri wird von der EKIF grundsätzlich empfohlen, die Auffrischungsimpfung bei bereits geimpften Menschen ab 16 Jahren mit dem neuen, angepassten Impfstoff oder mit dem proteinbasierten Impfstoff durchzuführen.

Rudolf Hauri, Kantonsarzt Zug.
Bild: Bild: Peter Klaunzer/Keystone (Bern, 21. Dezember 2021)

«Die monovalenten Impfstoffe sind auf die ursprüngliche Virusform ausgerichtet. Der bivalente Impfstoff ist gleichzeitig gegen die ursprüngliche Virusform und zusätzlich speziell gegen die Omikron-Variante ausgerichtet», erklärt Hauri. Der proteinbasierte Impfstoff enthalte keine mRNA, sondern Viruseiweisse. Alle Impfstoffe würden sich gut für die Auffrischungsimpfung eignen, ungeachtet dessen, welcher Impfstoff bei vergangenen Injektionen verwendet wurde.

Personen mit allergischen Reaktionen und Personen mit schwerer Beeinträchtigung des Immunsystems sollten sich direkt bei der behandelnden Ärztin, beziehungsweise dem Arzt, oder an der Impfstelle beraten lassen.

Mit welchen Nebenwirkungen muss gerechnet werden?

Laut Hauri ist mit denselben unerwünschten Impferscheinungen zu rechnen, wie bei der Grundimmunisierung. Am häufigsten beobachtet und belegt wurden demnach lokale Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit und Kopfschmerzen. Daneben könne es auch zu Muskel- und Gelenkschmerzen, Schüttelfrost, Fieber, Übelkeit und Erbrechen kommen.

Sehr seltene, schwere unerwünschte Erscheinungen nach einer Impfung mit mRNA-Impfstoffen seien schwere allergische Reaktionen, Entzündungen des Herzmuskels, respektive des Gewebes um den Herzmuskel und Erschöpfung.

Beim proteinbasieren Impfstoff seien es allem voran Empfindlichkeit oder Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Muskelschmerzen, Kopfschmerzen, Unwohlsein, Gelenkschmerzen und Übelkeit oder Erbrechen.

Wer bezahlt die Impfung?

Die Kosten für eine empfohlene Covid-19-Impfung, inklusive Auffrischimpfung, werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, dem Bund und den Kantonen übernommen, so Hauri. Aber: «Ist eine Impfung nicht vom Bundesamt für Gesundheit und von der EKIF empfohlen, muss sie selbst bezahlt werden.»

Gemäss Bundesamt für Gesundheit BAG wird für Kinder und Jugendliche unabhängig vom Impfstatus und der Infektionsgeschichte grundsätzlich keine Impfung im Herbst 2022 empfohlen. Somit würden die Kosten auch nicht generell übernommen. Eine Ausnahme gelte für ungeimpfte Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 15 Jahren mit chronischen Krankheiten.

Wo wird geimpft?

Verabreicht werden die Dosen, wie bereits gehabt, im Impfzentrum Baar. Dessen Betrieb wird hierfür wieder ausgebaut. «Wir haben den Betrieb des Impfzentrum absichtlich nie vollständig heruntergefahren», wird Gesundheitsdirektor und Landammann Martin Pfister in der Mitteilung zitiert. So könne man die Kapazitäten nun rasch ausbauen.

Wo kann man sich anmelden?

Anmeldungen sind ab sofort auf www.corona-impfung-zug.ch oder via Telefon möglich. Die Nummer 041 531 48 00 ist zwischen Montag und Freitag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr besetzt. Die Auffrischungsimpfung ist ab dem 10. Oktober verfügbar.

Kommentare (0)