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Zuger Kantonsrat

Das Energiegesetz ist erneut traktandiert – diesmal dürfte es beraten werden

Nachdem die Teilrevision des Zuger Energiegesetzes im Juli des letzten Jahres abtraktandiert worden ist, kommt es nun wieder ins Parlament. Mit Anpassungen. 

Das Zuger Energiegesetz schreibt, im Falle einer Annahme im Kantonsrat, vor, dass bei einem Heizungsersatz, zum grössten Teil erneuerbare Energien zum Einsatz kommen müssen.
Bild: Symboldbild: Gaetan Bally/Keystone

Die ursprüngliche Version zur Teilrevision des Zuger Energiegesetzes wäre am 1. Juli des letzten Jahres in weiten Teilen beratungsreif gewesen. Nur wurde die am 13. Juni gescheiterte eidgenössische Abstimmung über das CO2-Gesetz dem Zuger Energiegesetz zum Verhängnis. Der Abstimmungsausgang musste in der damaligen Debatte vermehrt als Argument für die Abtraktandierung herhalten. Schliesslich drückten Mitte und Linke dies gegen den Widerstand aus den anderen Fraktionen durch.

Nun ist das Energiegesetz zur Beratung in der Kantonsratssitzung traktandiert (Donnerstag, 29. September, 8.30 Uhr, Kantonsratssaal im Zuger Regierungsgebäude). In der Zwischenzeit wurden diverse in der Debatte vom vergangenen 1. Juli und durch eine Motion der Staatswirtschaftskommission erteilte Aufträge durch die Regierung erledigt.

Wichtigstes Geschäft der Sitzung

Für die Fraktionen, die auf eine entsprechende Anfrage unserer Zeitung geantwortet haben, ist die Teilrevision des Energiegesetzes das wohl wichtigste Geschäft der Kantonsratssitzung. Entsprechend darf davon ausgegangen werden, dass es zur Beratung kommt. Denn fast alle Fraktionen bedauern die Verzögerung, die durch das Abtraktandieren im letzten Jahr verursacht wurde.

«Wir bedauern die Verzögerung, die aus der Abtraktandierung im Frühsommer 2021 in Unterägeri entstand. Bereits damals lag ein beratungsreifes Gesetz vor, das auf den 1. Januar 2022 hätte eingeführt werden können», schreibt die FDP-Fraktion.

Oder: «Nach der ziemlich zerfahrenen Situation und der Abtraktandierung des Energiegesetzes im vergangenen Jahr erachtet es die SP als sehr erfreulich, dass es nun im zweiten Anlauf gelungen ist, eine gemeinsame Lösung und Haltung in der Kommission zu erarbeiten.» Aus der ALG-Fraktion heisst es: «Es ist höchste Zeit, das bisherige Energiegesetz des Kantons Zug hinsichtlich sparsamen Umgangs mit Energie sowie der Förderung von erneuerbaren Energiequellen anzupassen.»

Seitens der Mitte-Fraktion heisst es dazu: «Durch den parlamentarischen Prozess haben wir nun ein Jahr verloren, aber rückblickend war es absolut richtig, das Geschäft im Juli 2021 abzutraktandieren und zuerst die finanziellen Auswirkungen der Fördermassnahmen zu klären.»

Kein Technologieverbot, einfachere Verfahren

Zwar erfüllt das Energiegesetz nicht alle Wünsche vornehmlich der Ratslinken, aber es geht in die Richtung, heisst es seitens der SP: «Gemäss den Erfahrungen in anderen Kantonen kann mit dem nun vorliegenden Gesetz beim Ersatz von fossilen auf erneuerbare Heizsysteme ein sehr gutes Resultat erzielt werden, insbesondere auch Dank der wirkungsvollen Unterstützung mit Fördergeldern.» Die SP werde dem Gesetz zustimmen.

Die ALG-Fraktion begrüsst zwar die Förderung erneuerbarer Heizenergien, bedauert aber, «dass der Kanton Zug damit keine Vorreiterrolle einnimmt.» Für die ALG hätte «die entsprechende Regelung viel deutlicher sein können. Der bisherige Anteil von rund 55 Prozent an Heizsystemen mit fossilen Energieträgern im Kanton Zug ist noch viel zu hoch und soll schnellstmöglich reduziert werden.»

Die FDP-Fraktion sei froh, «dass der nun vorliegende Vorschlag auf der Lösung aufbauen konnte, die schon der Minderheitsbericht im letzten Sommer enthielt.» Damit werde im Kanton Zug «kein Technologieverbot erlassen und die administrativen Verfahren können einfach und schlank gehalten werden.»

Anklang findet das überarbeitete Energiegesetz ebenso bei der Mitte-Fraktion: «Die Mitte folgt einstimmig den Anträgen der vorberatenden Kommission und der Stawiko. Insbesondere sehen wir den Antrag im § 4c Ersatz des Wärmeerzeugers als äusserst effektiv, um die erneuerbaren Energien zu fördern und öl- und gasbetriebene Wärmeerzeuger zu ersetzen.»

Artikel 4c des Energiegesetzes besagt laut Kommissionsvorschlag (Synopse) übrigens: «Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten sind diese so auszurüsten, dass der Anteil an nicht erneuerbaren Energien 80 % des massgebenden Bedarfs nicht überschreitet.» Die Regierung beantragt 90 Prozent.

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