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Zug

Das Einlösen eines Lottoscheins beendet eine Freundschaft abrupt

Weil er schlecht Deutsch verstand, gab ein Mann aus dem Kanton Zug seinen Lottoschein einem Freund zur Gewinneinforderung. Von den fast 46 000 Franken hat der Vertrauensvolle aber praktisch nichts gesehen.

Fünf richtige Zahlen im Lotto. Damit gewann im Jahr 2020 ein Mann aus dem Kanton Zug 45’914 Franken. Damit nahm das Ende einer Freundschaft seinen Anfang. Als der Gewinner nämlich seinen Lottoschein einlösen wollte, erhielt er am Kiosk, an dem er die Gewinnzahlen getippt hatte, einen Gewinnschein mit dem Vermerk «Gewinneinforderung».

Der Mann sah sich ausserstande wegen seiner mangelnden Deutschkenntnisse einerseits und einer gesundheitlichen Beeinträchtigung andererseits, die Gewinneinforderung auszufüllen. Er wandte sich deshalb an seinen damals 59-jährigen Freund und bat ihn um Hilfe.

Er werde den Gewinn weiterleiten

Die beiden vereinbarten, dass sich der Freund um die Abwicklung kümmern solle. Zumal er laut Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft dem Gewinner erklärte, die Lottogesellschaft benötige eine E-Mail-Adresse sowie Antworten auf einige Fragen. Dem Gewinner versicherte der Freund, er werde ihm den Gewinn weiterleiten, sobald dieser auf seinem Bankkonto eingetroffen sei.

Tatsächlich funktionierte alles wie abgemacht. Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie überwies – gestützt auf die Angaben auf dem Gewinnschein – kurze Zeit später den Gewinn auf das Konto des Helfers.

Der Mann hob in der Folge knapp 2300 Franken von seinem Konto ab und überbrachte diese seinem Kollegen, dem Lottogewinner. Dieser zeigte sich erfreut und schenkte seinem Freund 200 Franken – in der Annahme, dieser habe ihm den gesamten Gewinn übergeben – als Zeichen der Dankbarkeit.

Aufforderung machte schliesslich misstrauisch

Als er jedoch von seinem Freund aufgefordert wurde, ihm sein Handy zu übergeben, damit er das Bild des Lottoscheins löschen könne, wurde der Gewinner misstrauisch. Er begann Nachforschungen anzustellen und bald wurde ihm klar, dass er von seinem Freund über den Tisch gezogen worden war. Er forderte diesen auf, ihm den Gewinn von knapp 46’000 Franken abzüglich der bereits ausbezahlten rund 2300 Franken auszuzahlen.

Da sich der Freund jedoch weigerte, dem Begehren nachzukommen und das Geld für sich verbrauchte, machte er sich der Veruntreuung schuldig. Laut Schweizerischem Strafgesetzbuch macht sich der Veruntreuung unter anderem schuldig, «wer ihm anvertraute Vermögenswerte unrechtmässig in seinem oder eines anderen Nutzen verwendet.» Als Strafe drohen bis zu fünf Jahre Freiheits- oder eine Geldstrafe.

Der Mann wird laut Strafbefehl schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 90 Franken sowie einer Verbindungsbusse von 3150 Franken verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben. Bezahlen muss er auch die Verfahrenskosten von gut 1200 Franken. Und der Geschädigte? Er wird seine Forderung auf dem Zivilweg einfordern müssen.

Harry Ziegler

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