Die West-Ost-Verbindung beschäftigt das Bundesgericht nach wie vor. Zwei Parteien hatten Ende 2020 verlangt, ein Verfahren so lange zu sistieren, bis die Volksinitiative «Lex Kreisel Schächen» behandelt sei. Nun hat das Bundesgericht das Gesuch abgelehnt, wie auf Anfrage bei der Baudirektion Uri bestätigt wird.
Die Volksinitiative «Lex Kreisel Schächen» fordert, dass das Strassengesetz des Kantons Uri künftig folgende Passagen enthält: «Einmündungen und Kreuzungen im Bereich von Zu- und Ausfahrten von Kreiseln sind zu vermeiden», sowie «bei Annahme dieser Initiative hängige Verfahren sind nach diesen Vorgaben zu beurteilen.»
Einer der Mitinitianten der Initiative sei auch Beschwerdeführer, heisst es auf Anfrage weiter. Vor Bundesgericht hatte er argumentiert, der Kreisel könne nicht wie geplant gebaut werden, wenn das Stimmvolk die «Lex Kreisel Schächen» gutheisst. Der Ausgang des bundesgerichtlichen Verfahrens präjudiziere jedoch die Abstimmung nicht, wird im Urteil argumentiert. Deshalb wurde das Gesuch Mitte März abgelehnt.