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Luzern

Das Bundesgericht besiegelt die Ausschaffung eines Vergewaltigers aus Luzern

Nach dem Luzerner Kantonsgericht jetzt das Bundesgericht: Die Richter in Lausanne weisen die Beschwerde eines Vergewaltigers ab, der nach Nordmazedonien ausgeschafft werden soll. Seine Tochter wird ohne ihn aufwachsen.
Das Bundesgericht in Lausanne. (Bild: Valentin Flauraud / Keystone)

Kilian Küttel

Ein Tag Ende Dezember 2017, ein Kind kommt zur Welt. Es ist ein Mädchen. Ein Mädchen, das mit seiner Mutter aufwachsen, aber nie eine enge Bindung zu seinem Vater aufbauen wird.

Als seine Tochter zur Welt kommt, sitzt der Vater hinter Gittern. Der damals 26-Jährige verbüsst eine Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung und Nötigung – dreieinhalb Jahre lang. Frühestens am 16. August dieses Jahres kommt er frei. Und wird in sein Heimatland ausgeschafft. Nach Nordmazedonien. Obwohl er sein ganzes Leben in der Schweiz, im Raum Luzern verbracht hat, hier geboren ist.

Willkürliches Urteil? Schlechte Begründung?

So will es das Bundesgericht, das die Beschwerde des Mannes gegen das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts vom Oktober 2018 abweist.

Der Mann hatte den Luzerner Richtern darin vorgeworfen, sie hätten Sachverhalte willkürlich gewichtet und den Entscheid schlecht begründet.

Die Richter in Lausanne gingen nicht auf die Vorwürfe ein: «Die Kritik ist unberechtigt: Das Kantonsgericht hat (...) sein Urteil genügend begründet», heisst es im Urteil des Bundesgerichts, das seit Donnerstag öffentlich ist.

Menschenhandel, Terror, Vergewaltigung

Wäre der Schuldspruch des Kantonsgerichts aufgehoben worden, hätte auch der Entscheid des Luzerner Migrationsamtes nicht mehr gegriffen. Dieses hatte am 23. Oktober 2017 verfügt, dem Mazedonier seine Niederlassungsbewilligung zu entziehen.

Das können die Behörden tun, um weitere Straftaten zu verhindern. Bei Freiheitsstrafen von über einem Jahr und bei Delikten wie organisierter Kriminalität, Menschenhandel, Terror, oder eben Vergewaltigung. Jedoch hält das Bundesgericht fest:

«Die individuellen Interessen des Betroffenen, im Land verbleiben zu können, und die öffentlichen Interessen daran, dass er die Schweiz verlässt, müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.»

Unter die persönlichen Interessen fallen unter anderem der Gesundheitszustand des Ausländers, dessen familiäre Bindungen im Heimatland sowie jene in der Schweiz. Für die Richter in diesem Fall ist das private Interesse des Mannes, mit seiner Tochter aufzuwachsen, kleiner als das öffentliche. Hauptsächlich aus zwei Gründen.

Kehrtwende im Leben? Wohl nicht

Erstens: Der Mazedonier und die Mutter haben geheiratet, als der Vater die Vergewaltigung bereits begangen hatte.

«Die Eheleute konnten somit (...) nicht davon ausgehen, dass sie ihr Familienleben hier würden pflegen können.»

Zweitens: Noch während des Strafverfahrens wegen Vergewaltigung war der Mazedonier an einem Raub dabei. Die Tat hat er gestanden: Im Januar 2014 überfiel er zusammen mit drei Komplizen eine Person in ihrer Wohnung und zwang sie, am Bancomat Geld für die Gruppe abzuheben.

Aufgrund dessen bezweifelt das Bundesgericht, dass der Mazedonier eine Kehrtwende vollführt hat und in Zukunft ein Leben nach dem Gesetz führen wird. Für die Ausweisung sprechen laut Gericht weiter, dass der Mann Albanisch kann und seine Familie ein Haus in Mazedonien besitzt. So könne er in seinem Heimatland Fuss fassen, auch wenn er noch nie dort gelebt habe. Weiter könne er Frau und Kind durch Besuche sehen und mit ihnen Kontakt über Internet und Telefon haben.

Sie trinken, kiffen, nehmen Kokain

Wie war es überhaupt zu allem gekommen? Am Abend des 21 Oktobers 2011 trifft sich der Mazedonier – damals 20 Jahre alt – mit einem Kollegen. Sie trinken, kiffen, nehmen Kokain.

Danach fahren sie ins Stadtluzerner Tribschen-Quartier, gabeln eine Prostituierte auf und fahren mit ihr auf einen Parkplatz. Statt zu bezahlen, bedrohen sie die junge Frau mit einer Gasdruck-Pistole und zwingen sie zum Sex. Nur eine Woche später wiederholen sie das Prozedere bei einer anderen Frau. Vor dem Kriminalgericht spricht der Staatsanwalt von einer «menschen- und frauenverachtenden» Tat. Eine Tat, die das Opfer traumatisiert hat. Eine Tat, die ein Mädchen seinen Vater kostet.

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