(MZ) In ihrer Kleinen Anfrage an die Regierung nimmt Claudia Gisler (CVP, Bürglen) Bezug zur Antwort der Regierung auf den Brief von über 650 Eltern und Grosseltern. Darin werde betont, dass der Beschluss zur Maskentragpflicht zum Wohl der Kinder sei. Wie lässt sich dies vereinbaren mit der Aussage der Regierung, dass es für viele Schülerinnen und Schüler enorm wichtig sei, die Mimik und die Mundbewegungen der Lehrpersonen lesen zu können? Werden für einen nicht evidenzbasierten Schutz und nicht garantierte Offenhaltung der Schule Abstriche bei der Qualität gemacht?
Die Regierung weise darauf hin, wenn das Tragen einer Maske einem Kind oder Jugendlichen aus physischen oder psychischen Gründen erwiesenermassen nicht zuzumuten sei, bleibe der Weg offen, sich mittels Arztzeugnis von der Maskentragpflicht entbinden zu lassen. Wie sind die Schulen für solche Fälle vorbereitet?
Claudia Gisler will weiter wissen, ob Kinder mit integrativer Sonderschulung in der Regelklasse automatisch von der Maskenpflicht befreit seien. Und ob man sich der Problematik einer Stigmatisierung bewusst sei. Zudem fragt die CVP-Landrätin in ihrer Kleinen Anfrage: «Ab welchem Entwicklungspunkt des Infektionsgeschehens an Schulen im Kanton Uri setzt der Regierungsrat auf Fernunterricht, ab welchem führt er die Maskentragpflicht auf Primarstufe ein und ab welchem wird die Maskentragpflicht wieder aufgehoben?»