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Zuger Pflegeheime: Besuche weiterhin erlaubt

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am Montag Empfehlungen zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen. So sollen insbesondere gefährdete Personen geschützt werden. Der Kanton Zug setzt diese Empfehlungen seit Montag konsequent um und ist insbesondere in engem Kontakt mit betroffenen Organisationen und Institutionen.
Die Zuger Behörden informieren betroffene Organisationen über die Empfehlungen des BAG: Urs Marti (Leiter Notorganisationen), Regierungsrat Martin Pfister (Gesundheitsdirektor) und Kantonsarzt Rudolf Hauri
(von links)  (Bild: PD)

Tijana Nikolic

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat weitere Empfehlungen zur Bekämpfung des Corona-Virus erlassen. So sollen insbesondere gefährdete Personen geschützt werden, wie es in einer schriftlichen Mitteilung der Zuger Gesundheitsdirektion heisst. Dazu gehören Menschen über 65 Jahre oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Auch im Kanton Zug seien Massnahmen ergriffen worden, um diese Bevölkerungsgruppen besonders zu schützen. So hätten in den vergangenen Tagen bereits zwei Informationsveranstaltungen stattgefunden, an die Vertretungen von Gemeinden, Pflegeheimen und der Ärzteschaft eingeladen waren, heisst es weiter in der Mitteilung. Die Gesundheitsbehörden hätten dabei die aktuellsten Empfehlungen des BAG vorgestellt und über die Umsetzung in der Praxis diskutiert. Durch diesen engen Austausch könnten alle Verantwortlichen offene Fragen frühzeitig klären und weiteres Vorgehen koordinieren.

Personen mit Symptomen sollen Besuche vermeiden

«Ziel ist stets der Schutz der Bevölkerung», so der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister. «Gleichzeitig dürfen getroffene Massnahmen nicht unverhältnismässig sein, Besuche in Pflegeheimen bleiben grundsätzlich möglich.» Dies heisse im Klartext, dass der Kanton Zug momentan keine offiziellen Vorgaben bei Besuchen in Pflegeheimen erteile. «Die Pflegeheime dürfen weiterhin selbst abschätzen, welche Besucher erlaubt sind. Wer Symptome des Virus hat, sollte momentan von einem Besuch absehen», sagt der Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri. Auch Veranstaltungen mit unter 150 Personen könnten in Altersheimen grundsätzlich weiterhin durchgeführt werden, sie bedürften jedoch einer besonders sorgfältigen Risikoabschätzung. Die zuständige Heimleitung würden die Situation laufend im Auge behalten.

«Weitere Massnahmen, wie ein Besuchsverbot in Altersheimen, werden von den Behörden fortwährend überprüft. Sie werden situationsgerecht erlassen und kommuniziert», sagt Hauri. Das Vorgehen bei einer bestätigten Infizierung in einem Heim werde fallweise nach medizinischen und epidemiologischen Kriterien entschieden werden. «Die Pflegeheime sind informiert, dass damit zu rechnen ist, dass Bewohner mit einer Ansteckung im Pflegeheim bleiben müssten, solange sie nicht hospitalisationsbedürftig sind», so Hauri weiter. Die Heime hätten sich bereits darauf eingestellt.

Jeder kann einen Betrag zur Sicherheit leisten

In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des BAG werden auch im Kanton Zug seit dieser Woche nicht mehr alle Verdachtsfälle getestet. Tests seien nur noch bei Personen nötig, welche schwere Symptome aufweisen oder ein erhöhtes Komplikationsrisiko hätten, so die Gesundheitsdirektion. Daneben werden bei Gesundheitsfachpersonen und Personal von Pflegeheimen mit leichten Atemwegserkrankungen weiterhin Tests durchgeführt. Die Tests können seit Montag in Arztpraxen des Kantons durchgeführt werden.

«Durch den Fokus auf gefährdete Personen können wir unsere Ressourcen bündeln und Kapazitäten für schwerere Fälle sicherstellen», erklärt Hauri. Selbst wenn der Fokus bei der Corona Virus-Bekämpfung auf besonders gefährdete Personen gelegt werde, könne nach wie vor jeder einen Beitrag leisten: Durch die Einhaltung der bekannten Hygieneregeln des BAG. Junge und gesunde Personen seien von der Krankheit weniger gefährdet, sie könnten aber eine Rolle in der Übertragung spielen. «Wir appellieren an die Solidarität mit gefährdeten Personen», so Hauri.

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