notifications
Zug

Coronamassnahmen: Zuger Polizei schreitet wo nötig, konsequent ein

Während des Coronavirus-Stillstands konnte die Polizei Personen büssen, wenn die verordneten Massnahmen nicht eingehalten wurden. Zu diesen Tatbeständen stellen sich konkrete Rechtsfragen. Zwei Vorkommnisse sind bekannt.
Frank Kleiner - Kommunikation Zuger Polizei (Bild: Zuger Polizei)

Marco Morosoli

Händchen halten in der Öffentlichkeit, beim Zwiegespräch den Abstand zum Gegenüber nicht einhalten und in einer Gruppe tratschen, die sich aus mehr als fünf Individuen zusammensetzt. Diese drei Handlungen haben Personen in der Zeit des Coronavirus-Stillstands viel Geld gekostet. Schon der Umstand, ob diese Strafnorm überhaupt rechtlich genügend abgesichert war, dürfte noch Gerichte beschäftigen und ein Thema für Universitätsvorlesungen werden.

Anhand von zweier Vorkommnisse im Ennetsee am 28.März 2020 erfragte unsere Zeitung bei der Zuger Polizei Einschätzungen und Präzisierungen. Bei einem Ereignis stand ein Mann in einer Menschenansammlung von mehr als fünf Personen. Zum gleichen Zeitpunkt stellte die Zuger Polizei einen anderen Mann an der gleichen Lokalität, der den Abstand zum Gegenüber nicht einhielt.

Frank Kleiner, er ist Sprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden, sagt: «Gemäss der Verordnung des Bundesrats war es während des Lockdowns nicht erlaubt, sich in grösseren Gruppen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum aufzuhalten.»

Die Zuger Polizei habe «gestützt auf die eigene Wahrnehmung und Meldungen aus der Bevölkerung» diese Verordnung «mit Augenmass durchgesetzt». Kleiner erwähnt zudem, etwas verklausuliert zwar, aber hart im Ergebnis, dass die Weisungen des Kommandos der Zuger Polizei klar formuliert gewesen seien: «Alle Personen, die sich nicht an die Verordnung gehalten haben, wurden gebüsst.»

Frank Kleiner erklärt weiter zur Bussen-Praxis während des Coronavirus-Stillstands: «Jede Kontrolle, jede Ordnungsbusse muss als Einzelfall betrachtet werden.» Es konnte vorkommen, so der Sprecher der Zuger Polizei, dass die Polizisten bei einer Kontrolle zu einem Notruf-Einsatz hätten ausrücken müssen. Die Folge dieser nahe liegender Güterabwägung umschreibt Kleiner so: «In einem solchen Fall wurde die Kontrolle abgebrochen und aufgrund der Dringlichkeit keine weiteren Ordnungsbussen ausgesprochen.»

Erfolglose Schritte kosten mehr

Wie frühere Recherchen dieser Zeitung an den Tag gebracht haben, reichten 40 Personen, die Coronavirus-Strafbefehle erhielten, eine Beschwerde dagegen ein. Als Ordnungsbusse konnte die Coronavirus-Sünde gleich vor Ort beglichen werden. Eine zweite Methode war der klassische Einzahlungsschein. Wer sich bezüglich der Zahlung der Busse renitent zeigte, musste mit einem Strafbefehl rechnen. Jeder erfolglose Schritt mehr schlägt sich erfahrungsgemäss in höheren Kosten nieder.

Eingreifen müsse verhältnismässig sein

Die Arbeit der Zuger Polizei fasst Frank Kleiner so zusammen: «Die Durchsetzung der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen hat die Polizistinnen und Polizisten an der Front bisher stark gefordert.» Die Taktik der Ordnungskräfte: «Die Kontrollen der Zuger Polizei erfolgten stets im Rahmen der Verhältnismässigkeit und mit Augenmass.» Ebenso will er erwähnt haben, dass es nicht das Ziel war, und weiterhin nicht ist, Bussen zu verteilen. Vielmehr sei die oberste Richtschnur für ihr Tun, «die Anordnung zum Schutz der Bevölkerung».

Machten die Personen nicht, was von ihnen erwartet wurde, kennt die Zuger Polizei keine Gnade: «Wo nötig, schreiten wir aber auch konsequent ein.» Hierbei betont der Sprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden, dass die Situation vor Ort immer wieder neu zu beurteilen sei. All das geschähe «sehr verantwortungsvoll» und ein Eingreifen müsse «verhältnismässig sein».

Frank Kleiner ergänzt: «Letztlich trägt aber auch jede Privatperson die Verantwortung für ihr persönliches Handeln und Verhalten.».

Kommentare (0)