Sandra Monika Ziegler
Sandra Monika Ziegler
Am 16. Mai 2020 war der Mann auf dem Bahnhofplatz Luzern. Gleichzeitig fand eine unbewilligte Coronamahnwache statt:
Kurz nach 17 Uhr wurde der Beschuldigte von der Polizei darauf hingewiesen, dass er gegen die Covid-19-Verordnung verstosse. Dies, weil er zu einer Ansammlung von bis zu fünf Personen keine zwei Meter Abstand hatte. Per Strafbefehl wurde er mit 670 Franken gebüsst.
Der Beschuldigte ist sich keiner Schuld bewusst, wie er am Freitag vor dem Luzerner Bezirksgericht bekräftigt.
Die Verhandlung kann erst beginnen, als der 38-jährige Schweizer sich bemüht, eine Maske anzuziehen. Hätte er dies nicht getan, wäre sie ohne ihn durchgeführt worden. Hinter seinem Sitzplatz legt er eine weisse Feder und einen Apfel hin und zündet ein Teelicht an.
Sein erster Gerichtstermin
«Haben Sie an der Mahnwache teilgenommen?», fragt der Richter. «Ich war beim Torbogen», erzählt der Beschuldigte, der erstmals vor Gericht steht und fügt an:
«Was ich erlebt habe, entspricht nicht dem, was im Strafbefehl steht.»
Er sei ohne spezifischen Grund dort gewesen, habe Bekannte getroffen und sich gefreut: «Wir standen im Kreis und haben geredet.» Dass er dabei den nötigen Abstand nicht eingehalten hatte, sei ihm nicht bewusst gewesen. Er habe Respekt vor anderen Menschen und nur schon deshalb Abstand, das sei ein Teil seiner Lebensethik.
Er habe mit Kreide ein Herz auf den Boden gemalt und sei dort herumgelaufen. «Ich bin immer wieder zum Herz hin und wieder weggelaufen», sagt er dem Richter. Als dann ein Einsatzwagen just auf seinem gemalten Herzen parkierte, markierte er das Hinterrad mit der Aufschrift Liebe. Die Polizei habe ihn weggewiesen und noch gesagt «sie hören von uns».
Einschränkungen gelten für alle
Der Richter sagt: «Sie sind mehrmals darauf hingewiesen worden, Abstand zu halten.» Der Beschuldigte antwortet: «Nein, das stimmt nicht.» Zur Strafe sagt der Mann: «Ich möchte einen Freispruch.» Bei der mündlichen Urteilseröffnung sagt der Richter:
«Es ist kein komplizierter Fall. Wer den 2-Meter-Abstand nicht einhält, wird gebüsst. Aktuell gibt es Einschränkungen, die für alle gelten.»
Er spricht ihn schuldig. Zu den vorherigen Kosten kommt die reduzierte Gerichtsgebühr dazu. Nun muss er 1170 Franken zahlen. Gegen das mündliche Urteil kann Berufung eingelegt werden. Nach der Verhandlung will sich der Beschuldigte nicht zum Urteil äussern und sagt lediglich:
«Es gibt Wichtigeres, als über Corona zu sprechen.»