Sandra Monika Ziegler
Sechs Stunden dauerte am Dienstag die Verhandlung am Luzerner Kriminalgericht. Erstmals wurde ein Fall von Coronakreditbetrug an einem Deutschschweizer Gericht beurteilt. Am Mittwoch wurde das Urteil mündlich verkündet. Das Luzerner Kriminalgericht geht über das beantragte Strafmass der Staatsanwaltschaft von 20 Monaten hinaus. Es verurteilt den Gipserunternehmer zu 26 Monaten Haft, davon 10 Monate unbedingt, die restlichen 16 Monate mit einer Bewährungsfrist von 4 Jahren. Der Kosovare hat die Verfahrenskosten zu tragen und muss der Bürgschaftsorganisation Mitte, die für den Kredit von Staates wegen bürgt, rund 97'000 Franken plus Zins zurückerstatten.
Anstelle des Landesverweises wird ihm ein Arbeitsverbot auferlegt. Er darf die nächsten fünf Jahre nicht mehr als Geschäftsführer tätig sein. Zudem muss er sich alle sechs Monate bei der Behörde melden, sein Einkommen belegen und auch seinen Arbeitsvertrag vorlegen. Gegenüber dem Verurteilten sagt der Referent:
«Sie müssen die aktuelle Geschäftsführung abgeben. Ich bitte Sie, dies korrekt zu tun. Sollten wir uns wieder sehen, ist der abgewendete Landesverweis nicht vergessen.»
Zur Kurzbegründung führt das Luzerner Kriminalgericht aus, dass er den Kredit unrechtmässig bezog. Zwar kann das Gericht die Sorge um sein Geschäft nachvollziehen, doch da er geringe Fixkosten und auch Aufträge hatte, kam es zu keinen erheblichen Einbussen. Der Kredit sei aber für KMU gedacht, die erhebliche Einbussen oder gar keine Arbeit hätten. Er habe mit seinem Handeln eine Notlage ausgenützt und das sei verwerflich. Der Richter zum Verurteilten: «Ich hoffe, Sie haben das Zeichen erkannt. In der Schweiz gelten Schweizer Gesetze und die gilt es einzuhalten. Sehen Sie das Urteil als letzte Chance, hier zu bleiben.»
Die Firma ist in keiner Notlage
Der Fall: Es geht um ein Unternehmen, das unrechtmässig einen Covid-19-Überbrückungskredit kassierte, so die Anklageschrift. Die Firma sei in keiner Notlage gewesen und der Geschäftsführer habe das Geld teilweise zweckentfremdet, etwa für Darlehen an den Vater und Bekannte.
Der Beschuldigte war von April 2019 bis Juni 2020 im Handelsregister als Geschäftsführer einer GmbH mit Einzelunterschrift aufgeführt. Als einziger Gesellschafter dieser Firma war ein Familienfreund registriert, der den Start des Unternehmens auch finanzierte. Von diesem Familienfreund trennte sich der Geschäftsführer, als er bemerkte, dass dieser das Geschäftskonto nutzte. Die Retourkutsche kam, der einzige Gesellschafter setzte ihn vor die Tür. Somit hatte er keine Einsicht mehr in die Finanzen. Er gründete – dieses Mal mit Geld der Familie – eine neue Firma. Diese laufe gut, so der Beschuldigte vor Gericht. Er habe ab kommendem Monat die Auftragsbücher bis November voll. Der 35-Jährige ist sich keiner Schuld bewusst, er habe stets im Sinne der Firma gehandelt. Sein Schlusswort an der Verhandlung vom Dienstag: «Ich weiss nicht, was ich falsch gemacht habe.»
Staatsanwalt begrüsst Urteil
Die Luzerner Staatsanwaltschaft meinte, mit der Verurteilung werde nun bei unrechtmässigem Coronakreditbezug ein Zeichen gesetzt. Sie geht von einem Deliktsbetrag von gegen zehn Millionen Franken aus, der bisher aus unrechtmässigem Bezug der Kredite entstanden ist – Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Zum aktuellen Urteil sagt der Staatsanwalt:
«Das Kriminalgericht hat anders gewichtet. Ich bin mir aber fast sicher, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.»
Das Urteil ist im Dispositiv und kann noch angefochten werden. Die schriftliche Begründung wird den Parteien zugestellt.