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Luzern

Corona-Massnahmen: Diese 8 Regeln sollten Sie beim Restaurantbesuch beachten

Restaurants, Bars und Cafés dürfen wieder öffnen. Diese Regeln sollten Sie als Gast verinnerlichen.
Gäste im Restaurant Mill'Feuille bei der Wiedereröffnung. (Bild: Nadia Schärli (Luzern, 11. Mai 2020))

Simon Mathis

Wer dieser Tage Restaurant, Bars oder Cafés besucht, muss bestimmte Verhaltensregeln beachten. Basierend auf dem offiziellen Schutzkonzept für das Gastgewerbe haben wir eine Übersicht zusammengestellt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  1. Es ist geboten, beim Betreten eines Restaurants die Hände mit Seife zu waschen oder zu desinfizieren. Die Restaurants stellen am Eingang entsprechende Hygienestationen zur Verfügung. Restaurants dürfen Gäste wegweisen, die sich nicht an die Hygienevorschriften und andere Massnahmen halten.
  2. Die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer ist freiwillig. Das Restaurant speichert Ihre Daten zwei Wochen lang, danach werden sie gelöscht. Die Erfassung dient der Nachverfolgung von Infektionsketten.
  3. Im Restaurant gilt zwischen den Gästegruppen: Der Sicherheitsabstand von zwei Metern ist nach wie vor einzuhalten. Zwischen den Gruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-Schulter» ein Abstand von zwei Metern bestehen. Nach hinten «Rücken-zu-Rücken» gilt lediglich ein Abstand von zwei Metern zwischen den jeweiligen Tischkanten. Bei Trennwänden entfällt der Mindestabstand, auf dem WC gilt er allerdings ebenfalls.
  4. An einem Tisch dürfen höchstens vier Personen sitzen. Davon ausgenommen sind Eltern mit Kindern sowie die nicht öffentliche Betriebs- und Schulgastronomie. Es ist nicht erlaubt, sich zu anderen Gruppen zu setzen.
  5. Speis und Trank müssen an einem Sitzplatz konsumiert werden. Das Stehen – etwa an einer Bar – ist untersagt.
  6. Weder die Gäste noch das Personal müssen Hygienemasken tragen.
  7. Es wird empfohlen, bargeld- und kontaktlos zu zahlen.
  8. Wer unter Krankheitssymptomen leidet, die auf eine Atemwegserkrankung hindeuten, sollte auf einen Besuch im Restaurant verzichten. *

Übrigens: Laut Bund sind bis jetzt keine Ansteckungen durch Lebensmittel bekannt. Durch Erhitzen würden die Viren abgetötet. Laut dem deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung können Coronaviren allerdings durch Niesen oder Husten auf Lebensmittel gelangen. Dort können sie sich zwar nicht vermehren, aber doch eine gewisse Zeit lang überleben. Wie lange, sei schwierig zu beurteilen.

* In einer ersten Version schrieben wir bei Punkt 8 noch folgenden Hinweis: «Dasselbe gilt für Personen, die zur Risikogruppe gehören.» Dies stimmt per Se so natürlich nicht und ist nun im Text angepasst.

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