Lukas Nussbaumer
Wer im Kanton Luzern ein Haus oder eine Wohnung besitzt, muss sich auf Wertänderungen gefasst machen, die Auswirkungen auf die Steuerrechnung haben. Betroffen sind kantonsweit mehr als 70 000 Haus- und Wohnungsbesitzer.
Grund für höhere oder tiefere Steuern ist die auf 2021 hin geplante Neuregelung des Schatzungswesens. Das aus dem Jahr 1961 stammende Gesetz soll abgeschafft werden. Dafür würden neue Paragrafen ins Steuerrecht geschrieben.
Finanzdirektor Marcel Schwerzmann sprach am Mittwoch vor den Medien von einer «wesentlichen Vereinfachung». Diese führt beim Kanton zu tieferen Kosten von jährlich 1,5 Millionen Franken, erreicht durch den Wegfall von bis zu zehn Stellen. Entlassungen sind keine vorgesehen. Der Abbau könne über natürliche Fluktuationen aufgefangen werden, so der parteilose Regierungsrat.
Hausbesuche sollen künftig wegfallen
Die vorgesehenen Gesetzesanpassungen führen jedoch nicht nur zu tieferen Verwaltungskosten, sondern auch zu Vereinfachungen für Liegenschaftsbesitzer. So fällt die bisherige Schatzung durch Hausbesuche von Mitarbeitern der Dienststelle Steuern weg. Stattdessen werden die vorhandenen Daten der Gebäudeversicherung verwendet.
Faktoren wie die Altersentwertung oder regionale Preisunterschiede werden durch eine neue Software automatisch in die Bewertung eingerechnet. Diese kann im Gegensatz zur bisherigen Schatzungsanzeige nicht mehr angefochten werden – Rechtsmittel können erst beim Steuerveranlagungsverfahren ergriffen werden. Anstelle des bisherigen Neuschatzungszyklus von 15 Jahren wird alle 5 Jahre eine Neubewertung vorgenommen.
Die reduzierte Zeitspanne rechtfertige es, auf die jährliche Indexierung des Mietwertes zu verzichten, sagt Paul Furrer, stellvertretender Leiter der Dienststelle Steuern und Projektverantwortlicher.
Externe Firma hat Landwerte in jeder Gemeinde berechnet
Auf die Steuereinnahmen soll die Vereinfachung des Schatzungswesens keinen Einfluss haben. Wie hoch die Steuererträge aus Liegenschaften sind, lässt sich laut Paul Furrer auf die Schnelle nicht eruieren. Die Ertragsneutralität sei deshalb bei 17 700 Grundstücken probeweise aufgrund der Kataster- und Mietwerte berechnet worden. Diese bilden die Basis für die Vermögens- respektive Einkommenssteuern.
Der Gesamtkatasterwert bei der neuen Schatzungsmethode betrug 14,5 Milliarden Franken, was einem um 2,34 Prozent höheren Wert als bei der bisherigen Methode entspricht. Die Summe der indexierten Mietwerte belief sich neu auf 427 Millionen Franken – eine Abnahme von 1,7 Prozent. Weil die Steuereinnahmen aus den Mietwerten höher sind, geht Schwerzmann von Ertragsneutralität aus.
Die Landwerte, die mit dem Gebäudeversicherungswert den für die Vermögenssteuern massgebenden Katasterwert ergeben, wurden von der Immobilienberatungsfirma Wüest Partner AG für jede Gemeinde neu berechnet. Je nach Kommune gibt es zwischen drei und zehn Zonen mit unterschiedlichen Werten.
Hauseigentümerverband: Opposition ist möglich
Beim Hauseigentümerverband des Kantons Luzern kommt die Vereinfachung des Schatzungswesens «grundsätzlich gut» an, wie Präsident Armin Hartmann auf Anfrage sagt. Der Verband mit seinen mehr als 19 000 Mitgliedern stehe der Revision offen gegenüber. Nicht auszuschliessen sei jedoch, dass Verlierer der Revision – also jene Liegenschaftsbesitzer, die höhere Steuern zahlen müssen – opponieren würden.
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Dezember. Läuft alles nach Plan, soll die Beratung des Geschäfts im Kantonsrat in etwa einem Jahr abgeschlossen sein. Die neuen Bestimmungen sollen dann Anfang 2021 in Kraft treten.