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Naturschutz

Chef der Mitte-Fraktion will den Schutz des Baldegger- und Hallwilersees lockern

Der Hochdorfer Kantonsrat Adrian Nussbaum will die beiden Seen für die Bevölkerung zugänglicher machen. Pro Natura ist kritisch.

Das Schloss Heidegg mit dem Baldeggersee im Hintergrund.
Bild: Bild: Pius Amrein (Gelfingen, 2. Mai 2022)

Die Schutzverordnung des Baldeggers- und Hallwilersees soll gelockert werden. Dies fordert der Hochdorfer Kantonsrat Adrian Nussbaum in einem Postulat. Laut dem Mitte-Fraktionspräsidenten sei der Schutz der beiden Seen und der Uferlandschaft «von hoher Wichtigkeit». Gleichzeitig sei aber auch sicherzustellen, dass die Bevölkerung «die Schönheit der Region» erleben könne. Dadurch könnte die Akzeptanz des Naturschutzes gesteigert werden.

Mitte-Kantonsrat Adrian Nussbaum aus Hochdorf.
Bild: Bild: PD

Nussbaum fordert den Luzerner Regierungsrat auf, diverse Anpassungen an der Schutzverordnung zu prüfen. Dadurch sollen beispielsweise Wanderwege, Sitzgelegenheiten und Grillstellen gebaut oder mobile Bauten wie Zelte zeitlich beschränkt errichtet werden können.

Auch die Umsetzung des Seerundwegs würde der Treuhänder begrüssen. Ein solcher sorgt beim Baldeggersee seit langem für Diskussionen . Aktuell ist eine entsprechende Teilanpassung der Schutzverordnung im Gange; der Regierungsrat werde das Geschäft demnächst beraten, heisst es auf Anfrage.

Pro Natura: Flora und Fauna nicht weiter stören

Was hält Pro Natura Luzern von Nussbaums Anliegen? Die Naturschutzorganisation ist Eigentümerin des Baldeggersees. Für die Anpassung der Schutzverordnung sei der Kanton zuständig, schreibt Geschäftsführerin Patricia Burri. Aber:

«Wir stehen einer Anpassung kritisch gegenüber. Uns ist es wichtig, dass der Schutz von Flora und Fauna aufrechterhalten bleibt.»

Eine Lockerung der Schutzbestimmungen würde Pro Natura insbesondere dann ablehnen, wenn dies zu einer stärkeren Beeinträchtigung von Schutzzonen führen würde. Dies etwa durch vermehrte Störungen, die für Flora und Fauna problematisch sein könnten.

Wann der Kantonsrat den Vorstoss von Adrian Nussbaum behandelt, steht noch nicht fest. Unterzeichnet haben ihn 36 Mitglieder des 120-köpfigen Parlaments. Nussbaum schreibt, dass die allfällige Anpassung in einem breit abgestützten Mitwirkungsprozess mit Gemeinden, Pro Natura, Grundeigentümerinnen und Bewirtschaftern, betroffenen Organisationen und der Bevölkerung vorgenommen werden soll.

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