Carmen Rogenmoser
Das kantonale Baudepartement hat dem Strassenlärm den Kampf angesagt. Dank Flüsterbelag, Temporeduktionen, Lärmschutzwänden oder Schallschutzglas konnte dem Strassenlärm bereits entlang vieler Kantonsstrassen entgegengewirkt werden. Ein weiteres Projekt ist nun in den Startlöchern: die Kantonsstrasse 4 durch Cham. Die Luzerner-, beziehungsweise Zugerstrasse im Abschnitt von der Scheuermattstrasse bis zur Gemeindegrenze zu Hünenberg wird demnächst saniert. Das entsprechende Gesuch liegt bis am 17. Oktober bei der Gemeindeverwaltung Cham sowie beim Tiefbauamt des Kantons öffentlich auf (siehe Hinweis).
76 Gebäude und eine unbebaute Parzelle entlang der Strasse quer durch Cham werden es künftig leiser haben. Bei allen wurde der eindringende Strassenlärm gemessen. Der Immissionsgrenzwert (IGW) werde bei 47 Gebäuden überschritten, ist dem Projektbericht zu entnehmen. Mit 30 Gebäuden liegen rund zwei Drittel im Bereich des künftigen autoarmen Zentrums Cham (AAZ), das im Rahmen der Umfahrung Cham-Hünenberg (UCH) realisiert wird. Dort ist bereits eine Tempo-30-Zone vorgesehen. Für die Abschnitte, an denen die übrigen 17 Gebäude liegen, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Dem Geräuschpegel soll hier mit einem lärmmindernden Belag entgegengewirkt werden. Die Weiterführung der Tempo-30-Zone erscheint dem Bauamt als «unzweckmässig und unverhältnismässig». Dies, weil die Strecke relativ breit, übersichtlich und gerade gezogen ist. Die Durchsetzung von Tempo 30 wäre zu aufwendig.
Nicht überall gelten die gleichen Grenzwerte
«Die Bauarbeiten sind für 2023 geplant und werden innerhalb eines Jahres ausgeführt werden können», gibt Arnold Brunner, Generalsekretär der kantonalen Baudirektion, Auskunft. «Die Kosten werden circa 1,5 Millionen Franken betragen», ergänzt er. Einen genehmigten Kredit gebe es noch nicht.
Durch den lärmmindernden Belag kann, wie bei einer Temporeduktion auf 30 Stundenkilometern, mit einer Verringerung des Verkehrslärms von rund 2 Dezibel gerechnet werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Grenzwerte nicht auf allen Abschnitten der Strasse gleich hoch sind. Für den Abschnitt Scheuermattstrasse bis Ottostrasse etwa gilt die Empfindlichkeitsstufe (ES) II. Das bedeutet, tagsüber sind 60 Dezibel akzeptabel und in der Nacht 50 Dezibel. Rund um den Rabenkreisel hingegen gilt die ES III, das entspricht am Tag einem Höchstwert von 65 Dezibel, in der Nacht von 55. Zum Vergleich: 50 Dezibel laut ist Radiomusik, die leise abgespielt wird oder Vogelgezwitscher. 65 Dezibel entsprechen einem Fernseher in Zimmerlautstärke.
Der laute Verkehr wird weniger abnehmen
Die Lärmbelastung wurde gemäss kantonalem Leitfaden berechnet. Berücksichtigt wurde die Verkehrsentwicklung bis ins Jahr 2030. Dazu gehört eben auch die Realisierung der UCH, die einen wesentlichen Einfluss auf die künftigen Verkehrszahlen haben wird. Durch die UCH werde die Verkehrsmenge auf der untersuchten Achse markant abnehmen und gegenüber heute eine deutlich wahrnehmbare Lärmabnahme bewirken. Es wird also weniger Verkehr geben.
Abnehmen werden laut Prognosen aber vor allem die Personenwagen, während die Anzahl Busse des öffentlichen Verkehrs nicht weniger wird. Da die Busse zum lauten Verkehr gezählt werden, und weitere Fahrzeuge, wie Lastwagen und Motorräder, die ebenfalls in diese Kategorie gehören, insgesamt weniger abnehmen dürften als der leise Verkehr, steigt der Anteil des lauten Verkehrs innerhalb der künftigen Gesamtverkehrsmenge.
Hinweis
Das Projekt «Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse, Scheuermattstrasse bis Gemeindegrenze», ist unter www.zg.ch «öffentliche Auflage» einsehbar.