Yasmin Kunz
Yasmin Kunz
Zürich und Zug sind die Vorreiter: Schon seit einigen Monaten sind die Polizisten dort mit einem CBD-Schnelltest ausgerüstet. Seit dem 1. Juni ist dieser Test nun auch im Kanton Luzern im Einsatz, wie Polizeisprecher Urs Wigger auf Anfrage bestätigt.
Wie oft die Luzerner Polizei bis anhin von diesem CBD-Test Gebrauch gemacht hat, wird statistisch nicht erfasst, wie Wigger sagt.
Die Vorteile: Der CBD-Test ist handlich, passt in jeden Hosensack und kostet nur wenige Franken – im Gegensatz zu teuren Laboruntersuchungen. Bei der Luzerner Polizei werden die Schnelltests in jedem Patrouillenfahrzeug mitgeführt.
Dieser Test, entwickelt vom forensischen Institut Zürich, unterscheidet innerhalb von zwei Minuten, ob es sich bei einem Cannabisprodukt um die legale oder illegale Art von Hanf handelt. Legal ist der sogenannte CBD-Hanf, der einen THC-Wert von weniger als einem Prozent aufweist. Den findet man unter anderem in Rohstoffen wie Hanfblüten oder Hanfpulver und verarbeiteten Produkten wie Extrakten in Form von Ölen oder Pasten, wie das Bundesamt für Gesundheit auf seiner Webseite schreibt.
Mit dem Aufkommen solcher CBD-Produkten standen sämtliche Polizeikorps vor einer neuen Herausforderung. Denn: Das straffreie CBD und das strafbare Cannabis lassen sich von blossem Auge nicht unterscheiden. Sie sehen identisch aus und riechen gleich. Um also allfällige Rechtswidrigkeiten festzustellen, mussten die Produkte bis dato aufwändig im Labor analysiert werden.
Rot ist legal, blau illegal
Beim Schnelltest wird der Hanf in einen kleinen Beutel gepackt. Darin befinden sich zwei kleine Glasampullen mit je einer chemischen Flüssigkeit. Anschliessend zerdrückt man die beiden Ampullen, damit die Chemikalien sich verbinden. Färbt sich die Flüssigkeit rot, handelt es sich um nicht strafbaren CBD-Hanf. THC-haltiger Hanf hingegen wird beim Test blau.
Der Besitz von unter 10 Gramm Cannabis unterliegt gemäss Betäubungsmittelgesetz einer Ordnungsbusse von 100 Franken. Handelt es sich um grössere Mengen, erfolgt eine Anzeige durch die zuständige Strafbehörde . Minderjährige, die Cannabis besitzen oder konsumieren, werden zudem angezeigt. Das sichergestellte Cannabis wird in jedem Fall von der Polizei eingezogen und vernichtet.
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