Susanne Balli
Buttisholz muss sich mit Altlasten auseinandersetzen. Die ehemalige Abfalldeponie Eglisbergwald nahe der Gemeindegrenzen zu Ruswil und Nottwil ist sanierungsbedürftig. Dies haben Untersuchungen gezeigt, die im Frühjahr/Frühsommer vorgenommen wurden und mittlerweile abgeschlossen sind.
Die Untersuchung, welche die Firma IPSO Eco AG aus Rothenburg im Auftrag der Gemeinde durchführte, beinhaltete eine historische Aufarbeitung von Archivunterlagen sowie die Auswertung von Karten- und Bildmaterial und Interviews mit Zeitzeugen. Zudem wurde eine technische Untersuchung mit Baggersondagen vorgenommen. Dabei wurde ein Kanal, der sich unter der Deponie befindet, so gut wie möglich mit einer Kamera befahren. Auch das Wasser vom Bach, der vom Mittelarig Richtung Tobel fliesst und später in die Rot mündet, wurde chemisch analysiert, teilt Roland Bühler, Gemeinderat Resort Bau, auf unsere Anfrage mit.
Wurzeln haben die Abflussleitung beschädigt
«Es konnten im Bachwasser keine Schadstoffe nachgewiesen werden, die zweifellos von der Deponie verursacht wurden», so Bühler. Der Untersuch zeigte aber, dass die Abflussleitung unter der Deponie teilweise eingestürzt und von Wurzeln beschädigt wurde. Damit besteht zumindest die Gefahr, dass Deponiesickerwasser in den Bach gelangt. Laut der Gemeinde Buttisholz sind abrupte Schadstofffreisetzungen infolge der beschädigten Leitung jederzeit möglich. «Nach unseren Erkenntnissen ist das Grundwasser aber in keiner Art und Weise gefährdet.»
Dies bestätigt Andreas Wüest, Teamleiter Boden und Altlasten bei der Dienststelle Umwelt und Energie (UWE). Sickerwasser aus Deponien könne ins Grundwasser migrieren. «Da die Deponie Eglisberg aber in einem felsigen Bachtobel angelegt wurde, ist in diesem Fall kein nutzbares Grundwasser betroffen», so Wüest.
Bei der Deponie Eglisberg handelt es sich um eine ehemalige Abfalldeponie, die von 1944 bis Ende der 70er-Jahre betrieben wurde. Es war in dieser Zeit kein unübliches Vorgehen, den Abfall auf diese Weise zu entsorgen.
Mit den Jahren kam der Unrat, der nur mit wenig Humus überdeckt war, wieder an die Oberfläche. Offensichtlich wurde es vor vier Jahren, als bei starken Niederschlägen Abfall freigespült wurde. Es kamen Plastik-Gegenstände, Eisenteile, Pneus und Ähnliches zum Vorschein.
In einem nächsten Schritt muss die Gemeinde Buttisholz nun Varianten prüfen, wie die Deponie saniert werden kann. «Das Variantenstudium muss zusammen mit der Dienststelle Umwelt und Energie sowie einem zu beauftragenden Ingenieurbüro ausgearbeitet werden», meint Roland Bühler. Danach könne ein definitives Sanierungsprojekt geplant werden.
Es gilt das Verursacherprinzip
Welche Kosten mit der Deponiesanierung auf die Gemeinde Buttisholz zukommen werden, kann Bühler noch nicht abschätzen. «Bevor nicht geklärt ist, welche Variante in Frage kommt, können keine Kostenschätzungen gemacht werden. Zudem müssen die Zuständigkeiten und allfüllige Bundesbeiträge noch abschliessend geklärt werden», so Bühler.
Andreas Wüest sagt zur Kostenfrage: «Bei Deponien mit Siedlungsabfällen sind die jeweiligen Gemeinden gemäss Verursacherprinzip kostenpflichtig.» Seit dem 1. März 2017 wird im Kanton Luzern eine Sonderabgabe Altlastensanierung erhoben. «Nach Abschluss der Sanierung kann sich Buttisholz über diese Sonderabgabe refinanzieren. Der Bund beteiligt sich mit 40 Prozent an den Kosten.»
Die Anteile der Sonderabgabe und des Bundes gelten dabei nur für verfügte Sanierungen, welche verhältnismässig sind. «Allfällige Mehrkosten für weitergehende Arbeiten werden nicht gedeckt.»