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Luzern

Bushub Ebikon: Bundesgericht weist Beschwerde ab

Der Bau des Bushubs am Bahnhof Ebikon beschäftigt bereits früh im neuen Jahr die Gemüter. Es geht um ein aktuelles Urteil des Bundesgerichts, das jedoch kaum Auswirkungen auf den Zeitplan hat.
So soll der Bushub am Bahnhof Ebikon dereinst aussehen. Visualisierung: PD

Roger Rüegger

Der Bushub Ebikon soll gemäss Planung Ende 2019 in Betrieb gehen. Das Projekt ist jedoch aufgrund mehrerer Beschwerden blockiert (wir berichteten). Eine Gruppe engagierter Bürger beantragte beim Verwaltungsgericht im Oktober zum Beispiel per superprovisorischer Verfügung einen sofortigen Bau- und Planungsstopp sowie ein Aufschub der Investition für den Bushub.

Ausserdem hat sie sich mit Eingaben an den Regierungsrat gewandt. Zum Beispiel wegen der Verlängerung der Buslinie 1, die eine reine Geldvernichtung darstelle und eine klare Verschlechterung des ÖV-Angebots zur Folge habe. Der Regierungsrat ging jedoch nicht auf die Beschwerden ein. Darauf hin wurde das Kantonsgericht bemüht. Dieses wies die Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrates ab. Also ging es weiter ans Bundesgericht.

Weitere Beschwerden sind noch hängig

Aber auch diese Instanz ging gemäss einem am Montag veröffentlichen Urteil nicht auf die Anliegen der Beschwerdeführer ein. Die Begründung lautete unter anderem, dass sich der Beschwerdeführer nicht mit dem angefochtenen Entscheid auseinandersetze und nicht darlege, inwiefern der angefochtene Entscheid des Kantonsgerichts Bundesrecht verletzen könnte.

Das Urteil des Bundesgerichts hat jedoch keine Folgen für den Zeitplan des Bauprojekts, wie Alex Mathis, Geschäftsführer der Gemeinde Ebikon, gestern auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte. So wird das Projekt noch durch weitere Beschwerden behindert. Die Fachstelle Hindernisfreie Architektur bemängelt etwa, dass die geplanten Haltekanten am Bushub nicht die erforderliche Höhe von 22 Zentimetern aufweisen. Seit Erlass des Behindertengleichstellungsgesetzes 2004 müssen jedoch Neubauten dieser Höhe entsprechen. Dies, damit Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollatoren, Kinderwagen oder Personen mit Krücken ohne Hilfe in den Niederflurbus einsteigen können. Eine Antwort steht in dieser Sache noch aus.

Kosten von 11,9 Millionen Franken

Ein weiterer Punkt, mit dem sich die Gemeinde derzeit auseinandersetzt, ist eine Liegenschaft, die dem Bushub weichen muss. In dieser Angelegenheit sind laut Mathis Verhandlungen im Gange. Details hierzu wurden gestern auf Anfrage nicht mitgeteilt. Der Bau des Bushubs am Bahnhof Ebikon kostet 11,9 Millionen Franken. Die Gemeinde beteiligt sich mit 3,7 Millionen Franken. Gemeinsam mit der Verlängerung der Linie 1 kostet das ÖV-Ausbauprojekt 26,4 Millionen Franken. Der Luzerner Kantonsrat hat vor rund einem Jahr, im Januar 2018, beiden Krediten zugestimmt.

Urteil 1C_630/2018

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